Bund und Kantone legen Massnahmen zur Bewältigung der aktuellen Asylsituation fest

Medienmitteilung, 13.11.2015

Bern - In Anbetracht der ansteigenden, hohen Asylgesuchseingänge und der damit verbundenen Herausforderungen für Bund und Kantone sind heute Freitag die Vorstände der zuständigen kantonalen Konferenzen mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zu einer Lageanalyse zusammengekommen. Dabei haben die Partner bekräftigt, dass sie die enge operative Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen fortführen und haben die jeweiligen Aufgaben definiert. Nach übereinstimmender Einschätzung befindet sich die Schweiz heute in einer besonderen, angespannten Lage – welche jedoch noch nicht erfordert, den Sonderstab Asyl einzusetzen. Allerdings ersuchen die kantonalen Konferenzen den Bundesrat, die Einsetzung des Sonderstabs Asyl an die EJPD-Vorsteherin sowie an den Vorsteher des Verteidigungsdepartements (VBS) zu delegieren, damit der Beschluss kurzfristig ausgelöst werden könnte.

Massgebend für die Einschätzung der Situation bei Bund und Kantonen sind die Entwicklungen der Migrationsbewegungen in Europa sowie die Situation und die Zugangszahlen in der Schweiz und in den Nachbarstaaten. Die Schweiz verzeichnet im Moment ansteigende, hohe Asylgesuchseingänge. Seit Beginn des Monats sind in den Empfangs- und Verfahrenszentren durchschnittlich rund 250 Personen pro Tag eingetroffen. Bis zu ihrer vollständigen Identifizierung und zur offiziellen Registrierung der Gesuche dieser Personen dauert es in der Regel rund 10 Tage. In den ersten 12 Novembertagen wurden 2121 Gesuche definitiv statistisch verbucht. Die Lage ändert sich von Tag zu Tag, wie sie sich mittelfristig entwickelt, ist zurzeit nicht absehbar, was verlässliche Prognosen verunmöglicht.

Herausforderungen partnerschaftlich angehen 

Die Vorstände der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz (SODK) sowie der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD), Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga sowie Staatssekretär Mario Gattiker haben sich im Beisein von Vertretern der Städte- und Gemeindeverbände darauf verständigt, dass Bund und Kantone gemeinsam Lösungen suchen, um eine ausserordentliche Lage meistern zu können. Dabei verpflichtet sich der Bund, seine Behandlungsstrategie konsequent weiterzuführen und schwach begründete Asylgesuche sowie solche, für deren Behandlung ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, vorrangig zu erledigen – wenn immer möglich innerhalb der Bundesstrukturen. Die Kantone ihrerseits bekennen sich dazu, Wegweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden konsequent nach den Vorgaben des Bundes zu vollziehen.

In der Frage der Unterbringung einigten sich die Partner darauf, dass der Bund seine Strukturen laufend dem Bedarf anpasst, um die Registrierung sicherzustellen. Hierzu beschleunigt er auch die Inbetriebnahme jener Standorte, deren Planung im Rahmen der Neustrukturierung Asyl weit fortgeschritten ist. Zudem intensivieren Bund und Kantone im Hinblick auf eine ausserordentliche Lage die notwendigen Massnahmen zum Einsatz des Zivilschutzes und zu militärischen Unterstützungsleistungen.

Zugleich unterstützen die Kantone den Bund mit Notunterkünften zur kurzfristigen Unterbringung neu ankommender Asylsuchender. Diese Leistungen werden durch den Bund kompensiert. Weiter sorgen die Kantone dafür, dass die ihnen zugeteilten Personen aus dem Asylbereich untergebracht und betreut werden können und passen ihre eigenen Kapazitäten laufend dem Bedarf an. Dazu überprüfen sie ihre Konzepte zur Inbetriebnahme von Zivilschutzanlagen und stellen deren Aktivierung sicher.

Bund, Kantone und Gemeinden werden ihre zurzeit besonders enge und gute Zusammenarbeit in bestehenden Gremien sicherstellen: So führt das Staatssekretariat für Migration seit September einen Stab "Lage Asyl", in welchem die verantwortlichen Bundesbehörden und kantonalen Stellen vertreten sind, und es betreibt ein Lagezentrum Asyl, das die aktuellen Entwicklungen laufend analysiert. Im Stab "Lage Asyl" werden die gegenseitige Information und die koordinierte externe Kommunikation sichergestellt. Die gut eingespielte Zusammenarbeit in den bereits bestehenden Fachausschüssen wird fortgesetzt. Um eine optimale Koordination der verschiedenen Vorbereitungsmassnahmen sicherzustellen, setzen die Kantone eigene Führungsstäbe ein – diese werden im Stab "Lage Asyl" durch die kantonalen Konferenzen vertreten.

Empfehlung zum Sonderstab Asyl

Über die beschriebenen Massnahmen hinaus verständigten sich die Vorstände von SODK und KKJPD darauf, den Gesamtbundesrat zu ersuchen, dass er die Einsetzung des Sonderstabs Asyl und die Deklaration einer ausserordentlichen Lage an die Vorsteherin des EJPD und den Vorsteher Verteidigungsdepartements (VBS) delegiert. Diese könnten die entsprechenden Beschlüsse nach Rücksprache mit den Präsidenten von SODK und KKJPD kurzfristig auslösen. Ein solcher Sonderstab Asyl unterstützt den Bundesrat in der politisch-strategischen Führung der ausserordentlichen Asyllage und koordiniert sämtliche asyl- und zuwanderungspolitischen Aktivitäten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung.

Die Sitzungsteilnehmenden betonten, dass dank der guten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und auch dank dem Engagement der Bevölkerung bisher die Situation gut gemeistert werden konnte – wofür sie sehr dankbar sind.

Adresse für Rückfragen:

Agnès Schenker, Informationsdienst EJPD
T +41 58 462 40 05

Regierungsrat Peter Gomm, Präsident der SODK
T +41 79 261 91 12 (am Samstag zwischen 14.30 und 16.00 Uhr)

Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident der KKJPD
T +41 79 641 27 52 (am Samstag zwischen 14.30 und 16.00 Uhr)

Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch Staatssekretariat für Migration
Internet: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html