Vorschriften über Messmittel aktualisiert

Medienmitteilung, 25.11.2015

Bern - Der Bundesrat hat heute eine Revision der Messmittelverordnung gutgeheissen. Damit bleiben im Bereich der Messmittel die schweizerischen Vorschriften mit denen der Europäischen Union gleichwertig.

Teil der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind auch Vorschriften über die Vermarktung von Messmitteln. Das ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen von Messmitteln und trägt dazu bei, Handelshemmnisse abzubauen.

Im Jahr 2008 hat die EU einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten festgelegt. Nach den Vorgaben dieses Rechtsrahmens hat die EU 2014 unter anderem zwei Richtlinien, welche die Vermarktung von Messmitteln regeln, überarbeitet. Um die gegenseitige Anerkennung der Vorschriften über Messmittel weiterhin aufrechterhalten zu können, sind nun die schweizerischen Regelungen angepasst worden, nämlich die Messmittelverordnung und die Verordnung des EJPD über nichtselbsttätige Waagen.

Die Neufassungen enthalten klarere Begriffsbestimmungen, eine differenziertere Regelung der Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure oder Händler) und vereinheitlichte Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen. Diese Vorschriften über die Konformitätsbewertungsstellen (Art. 12) treten am 1. Januar 2016 in Kraft, die übrigen Bestimmungen am 20. April 2016.

Adresse für Rückfragen:

Jürg Niederhauser, Leiter Stab, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, T +41 58 387 09 70

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Institut für Metrologie
Internet: http://www.metas.ch

Zusätzliche Verweise:

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD