Griffigere Sanktionen bei ungenügenden Kontrollen durch Fluggesellschaften

Medienmitteilung, 02.09.2015

Bern - Dank wirksameren Sanktionen gegen Fluggesellschaften sollen zukünftig weniger Passagiere ohne gültige Reisedokumente befördert werden. Am 20. Juni 2014 beschlossen die Eidgenössischen Räte eine entsprechende Änderung des Ausländergesetzes. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Ausführungsbestimmungen verabschiedet und die Inkraftsetzung per 1. Oktober 2015 beschlossen. Damit werden die Vorgaben des einschlägigen Schengen-Besitzstands umgesetzt.

Das Parlament hat am 20. Juni 2014 der Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG) zugestimmt. Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die sogenannte Beweislastverschiebung: Bisher musste das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Verletzung der Kontrollpflicht der Fluggesellschaften nachweisen. Künftig wird der Nachweis genügen, dass ein Unternehmen einen Passagier ohne die notwendigen Reisedokumente befördert hat.

Der Bundesrat hat mit Mittwoch verschiedene Verordnungsbestimmungen angepasst, die im Nachgang an die Teilrevision des Ausländergesetzes nötig wurden. Er hat zudem beschlossen, dass die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen am 1. Oktober 2015 in Kraft treten sollen.

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