Bundesrat genehmigt Anpassung von internationalem Zoll-Transitverfahren

Medienmitteilung, 22.11.2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 den Beschlussentwurf des gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung des «Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV)» gutgeheissen. Er tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Das gVV ist ein internationales Zoll-Transitverfahren, das in 34 Ländern angewendet wird – in den 28 Mitgliedstaaten der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island, Türkei, Mazedonien und Serbien. In diesem Verfahren können Waren mit einem Minimum an Formalitäten unter Aussetzung von Zöllen sowie nationalen Abgaben zwischen den Zollgebieten der Vertragsparteien befördert werden. Das Verfahren wird elektronisch abgewickelt. Im gVV-Anwendungsgebiet werden jährlich ungefähr zehn Millionen Versandverfahren eröffnet. Die Schweiz ist einer der wichtigsten Vertragspartner dieses Übereinkommens.

Aufgrund der definitiven Anwendung des Zollkodexes der Europäischen Union seit dem 1. Mai 2016 wurde eine Reihe von administrativ-technischen Anpassungen im Übereinkommen nötig. So werden die heutigen papierbasierten, vereinfachten Verfahren informatisiert. Ferner wird durch die Einführung eines neuen Datenmodells und in der Folge der Neugestaltung des IT-Systems NCTS ein effektiverer Vollzug der Bestimmungen im Abkommen ermöglicht.

 

 

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