Die Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Zivilluftfahrt

Medienmitteilung, 29.11.2017

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat heute die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugverkehrsmanagement. Sie treten am 1. Februar 2018 in Kraft.

Die Schweiz hat sich heute bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die wichtigsten Bestimmungen zielen darauf ab, das EU-Recht, das für die Schweiz vom Zeitpunkt der Übernahme an anwendbar ist, mit den Regelungen des Chicago-Übereinkommens zu harmonisieren. Laut diesen Regelungen sind die nationalen Behörden befugt, Flüge im gewerblichen Luftverkehr mit einmotorigen Turbinenflugzeugen während der Nacht oder bei Instrumentenflugbedingungen zu genehmigen. Die Harmonisierung trägt dazu bei, das Marktvolumen für den PC-12 von Pilatus zu steigern. Andererseits werden neue Anforderungen an Ausbildungsprogramme für Gefahrguttransporte eingeführt. Ebenfalls neue Anforderungen gelten für Anbieter von meteorologischen Daten, namentlich in Bezug auf die Ausbildung des IT-Personals.

Der Bundesrat hatte die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 13. November 2017 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2018 in Kraft.


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