EU-Waffenrichtlinie – Bundesrat will pragmatische Umsetzung

Medienmitteilung, 16.06.2017

Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen und dabei die bestehenden Spielräume ausschöpfen, um die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens zu wahren. In diesem Sinne hat er am 16. Juni 2017 beschlossen, der EU zu bestätigen, dass die Schweiz ihrer Pflicht als assoziiertes Mitglied des Schengener Abkommens nachkommt und die Richtlinie in ihr Recht überführen wird (Rücknotifizierung).

Schiessstand
© VBS-DDPS

Die Schweiz hatte sich bereits im Rahmen der Diskussionen auf EU-Ebene zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie dafür eingesetzt, dass die schweizerischen Traditionen im Schiesswesen gewahrt werden können – und zwar mit Erfolg: Sie hat Ausnahmeregelungen erreicht, die auf die schweizerischen Besonderheiten explizit Rücksicht nehmen.

So können Angehörige der Armee nach Dienstende die Armeewaffe mit dem dazugehörigen 20-Schuss-Magazin weiterhin übernehmen und für das sportliche Schiessen nutzen. Wer das in Zukunft tun möchte, soll indes nachweisen müssen, dass er Mitglied in einem Schützenverein ist und zur Übung regelmässig schiesst. Auf all diejenigen, die bereits in der Vergangenheit eine Armeewaffe übernommen haben, findet diese neue Bestimmung keine Anwendung. Auch die Jäger sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Nach der heute vom Bundesrat beschlossenen Rücknotifizierung hat die Schweiz nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen der EU-Waffenrichtlinie ins Schweizer Recht zu überführen. Der Bundesrat wird diese Zeit nutzen, um eine Vorlage zu erarbeiten, welche die schweizerische Schiesstradition respektiert.

Die EU-Waffenrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Schengener Abkommens. Sollte die Schweiz die Weiterentwicklung nicht übernehmen, kann dies zu einer Beendigung des Abkommens führen.

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