Zahlen und Fakten zur Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen

Medienmitteilung, 20.09.2018

Die Beteiligung der Schweiz am 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (Horizon 2020; 2014-2020) erholt sich seit 2016, ist aber gegenüber der vorangehenden Programmgeneration (7. Forschungsrahmenprogramm; 2007-2013) insgesamt zurückgegangen. Die deutlichsten Indikatoren dafür sind der Rückgang der Schweizer Beteiligungen von 3,2% der gesamten Beteiligungen im 7. FRP auf bisher 2,4% in Horizon 2020, die Abnahme des Schweizer Anteils an den Koordinationen von 3,9% auf 2,6% sowie die Verminderung der Beiträge an Schweizer Forschungsinstitutionen von 4,3% auf 3,5% aller in Horizon 2020 bisher verpflichteten Beiträge. Hingegen ist die thematische und institutionelle Verteilung der Schweizer Beteiligung derjenigen im 7. FRP sehr ähnlich, mit einem leichten Bedeutungszuwachs des ETH-Bereichs und der Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Auch ist die Erfolgsquote und damit die Qualität der Forschungsanträge aus der Schweiz nach wie vor sehr hoch. Dies geht aus einem heute vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) publizierten Bericht hervor.

Der Bericht erfolgt im Zuge der regelmässigen Berichterstattung über die Schweizer Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU gemäss Auftrag des Schweizer Parlaments. Er enthält eine Zwischenbilanz zur Schweizer Beteiligung am 8. FRP seit 2014 und an den damit verbundenen Initiativen. Der Bericht bietet erstmals ein vollständiges Bild der Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020 während der Teilassoziierung 2014 bis 2016 sowie auch Aussagen über die Folgen der Vollassoziierung seit dem 1. Januar 2017.

Die Schweiz zählt per Stichtag (6. März 2018) insgesamt 1942 Projektbeteiligungen (2,4% aller bisherigen Beteiligungen im Rahmen von Horizon 2020), für welche Beiträge in der Höhe von 1141,1 Mio. CHF gesprochen wurden (3,5% aller bisherigen Beiträge aus Horizon 2020). Dabei stammen diese Gelder zu 58,1% aus der EU (für die Bereiche, in denen die Schweiz assoziiert war/ist) und zu 41,9% direkt vom Bund (für die Bereiche, in denen die Schweiz 2014-2016 Drittstaat war). Von sämtlichen Projektbeteiligungen werden 422 Projekte von der Schweiz aus koordiniert (2,6% aller Koordinationen in Horizon 2020).

Innerhalb der verschiedenen Schweizer Institutionstypen beteiligen sich der ETH-Bereich (543 Beteiligungen, 28%) und die kantonalen Universitäten (392 Beteiligungen, 20,2%) traditionell sehr rege an den europäischen Rahmenprogrammen. Allerdings haben sich die KMU in Horizon 2020 in der Rangierung erstmals zwischen dem ETH-Bereich und den Universitäten positioniert (413 Beteiligungen, 21,3%). Dieses Phänomen hängt teilweise mit dem Ausschluss der Schweiz aus den beiden ersten Ausschreibungen für Stipendien des Europäischen Forschungsrates (ERC) für Grundlagenforschung im Jahr 2014 zusammen. Andererseits wird in Horizon 2020 die Teilnahme von KMU besonders gefördert. Die Forschungsrahmenprogramme der EU sind heute die wichtigste öffentliche Quelle zur Finanzierung der Forschung und Innovation von Schweizer Unternehmen und insbesondere von KMU.

Die Forschungsanträge, an denen mindestens ein Schweizer Projektpartner beteiligt ist, zeichnen sich durch eine ausgezeichnete Qualität aus: Ihre durchschnittliche Erfolgsquote bei der Gesuchstellung liegt bei 15,9%, während der europäische Durchschnitt 13,6% beträgt. Noch besser sind die Ergebnisse im ERC-Programm, wo die durchschnittliche Erfolgsquote von Projektanträgen von Forschenden in der Schweiz 21,2% beträgt, gegenüber einem europäischen Durchschnitt von 12,7%. Dies zeigt, dass Forschende aus der Schweiz im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig sind.

Seit Beginn von Horizon 2020 und bis Ende 2017 hat der Bund Pflichtbeiträge der Schweiz an die Europäische Union von insgesamt 724 Mio. CHF überwiesen (ohne Euratom und ITER (internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor)). Gemäss den letzten offiziellen Daten der Europäischen Kommission (Stand 6. März 2018) wurden im Gegenzug zwischen 2014 und 2017 Forschungsbeiträge aus der EU in der Höhe von 654 Mio. CHF (ohne Euratom und ITER) zugunsten von Schweizer Institutionen verpflichtet. Bis dato hat die Schweiz somit 70 Mio. CHF mehr an Pflichtbeiträgen an die EU einbezahlt als an Forschungsmitteln aus der EU an Projektteilnehmende in der Schweiz geflossen sind. Ein allfälliger Nettozufluss oder -abfluss kann aber erst nach Abschluss von Horizon 2020 endgültig berechnet werden. Andere Faktoren als der finanzielle Rückfluss sind für die Schweiz wesentlich relevanter, wie die Möglichkeit für Schweizer Forschende, sich im direkten Wettbewerb mit den weltweit besten Forschenden zu messen, oder die Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten mit den besten Akteuren aus Forschung und Industrie in jedem Gebiet, auch mit Blick auf mögliche Überführungen von Forschungserkenntnissen in marktfähige Produkte für den ganzen EU-Raum.

Internationale Zusammenarbeit und Wettbewerb sind integrale Bestandteile der Politik der Schweiz zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Der Bundesrat hat dies in der im Juli 2018 verabschiedeten «Internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation» bekräftigt. Die Schweiz beteiligt sich seit 1987 in unterschiedlicher Form an den FRP. Die jüngsten Zahlen zeigen, dass eine kontinuierliche Beteiligung eine wichtige Grundlage für die Stabilität des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz ist.

Hintergrund

Funktionsweise der europäischen Forschungsrahmenprogramme
Die FRP sind die Hauptinstrumente der EU zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationspolitik. Anträge für Projekte im Rahmen von FRP werden von Forschenden aus einem oder mehreren Staaten gemeinsam ausgearbeitet und von unabhängigen Expertinnen und Experten evaluiert. Bei erfolgreich Projekten fliessen entsprechende EU-Fördergelder zugunsten von Einzelpersonen (beispielsweise in der Form von ERC-Stipendien) oder zugunsten von Projektkonsortien aus mehreren Wissenschaftsinstitutionen und Unternehmen in mehreren beteiligten Staaten. Die Verteilung der EU-Mittel erfolgt kompetitiv: Ausschlaggebend ist die Exzellenz der Projekte, es gibt keine Länderquoten.

Finanziert werden die FRP einerseits von den EU-Mitgliedstaaten über deren reguläre Beiträge an die EU. Andererseits leisten assoziierte Staaten wie die Schweiz anteilsmässig Beiträge gemäss ihrem Bruttoinlandprodukt. Teilnehmende aus nicht-assoziierten Staaten (Drittstaaten) können sich an Projekten beteiligen, müssen aber ihre Projektkosten in der Regel selbst finanzieren.

Seit Beginn der FRP ist deren Budget kontinuierlich angestiegen. Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte und Instrumente haben sich laufend den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen in Europa angepasst.

Beteiligung der Schweiz an den FRP
Die Schweiz beteiligt sich in unterschiedlicher Form an den FRP:
1987 – 2003, 1.–6. FRP, Drittstaat
2004 – 2013, 6. und 7. FRP, Assoziierung
2014 – 2016, Horizon 2020 (8. FRP), Teilassoziierung
2017 – 2020, Horizon 2020 (8. FRP), Assoziierung


Weiterführende Informationen

Bericht


Adresse für Rückfragen:

Philipp Langer, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI
Leiter Ressort EU-Rahmenprogramme
T +41 58 462 96 93


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung