Gesetz über internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung wird aktualisiert

Medienmitteilung, 20.11.2019

Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Dies hat er am 20. November 2019 beschlossen. Das neue Gesetz erweitert den Handlungsspielraum und sichert die Grundlage, um die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung auch in Zukunft wirksam fördern zu können.

Das totalrevidierte Bundesgesetz bildet eine gleichwertige Rechtsgrundlage sowohl für eine Assoziierung an EU-Bildungsprogramme als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme. Es schafft einen übergeordneten Rahmen für verschiedene Fördermassnahmen. Gleichzeitig werden inhaltliche und formale Lücken geschlossen und Begrifflichkeiten modernisiert. Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht präjudiziert; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis 24. Mai 2019 durchgeführt wurde, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden.

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