Verknüpfung der Emissionshandelssysteme: Abkommen durch Schweiz und EU ratifiziert

Medienmitteilung, 09.12.2019

Das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU wurde von den Vertretern beider Parteien ratifiziert und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Eine Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU bringt sowohl umweltpolitische als auch wirtschaftliche Vorteile. Die Verknüpfung ermöglicht den Unternehmen im Schweizer EHS ab 2020 den Handel mit Emissionsrechten im grösseren EU-Emissionsmarkt. Neu werden in der Schweiz, wie bereits in der EU, auch Emissionen der Zivilluftfahrt in das EHS einbezogen. Die Verknüpfung der beiden Systeme ist die weltweit erste EHS-Verknüpfung zwischen Staaten.

Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Instrument für den Klimaschutz. Es dient dazu, die Treibhausgase jener Schweizer Unternehmen zu senken, die einen besonders hohen Ausstoss haben. Mit der Verknüpfung des Schweizer EHS mit jenem der EU können hiesige Unternehmen am grösseren und liquideren EU-Emissionsmarkt teilnehmen. Das EHS der EU deckt jährlich rund 2 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente ab, im Schweizer EHS sind es rund 5 Millionen Tonnen. Mit der Verknüpfung werden sich die CO2-Preise der Schweiz und der EU angleichen, was zu gleich langen Spiessen für die teilnehmenden Unternehmen führen wird.

Mit der Verknüpfung werden ab Januar 2020 auch die CO2-Emissionen der Zivilluftfahrt und von allfälligen fossilen Kraftwerken ins Schweizer EHS einbezogen (siehe Faktenblatt). Dies gilt für Inlandflüge sowie Flüge aus der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).

Das am 23. November 2017 mit der EU unterzeichnete Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten aus den zwei EHS mit je eigenständiger Rechtsgrundlage. Die Schweiz übernimmt daher kein EU-Recht. Das Parlament hat das Abkommen am 22. März 2019 genehmigt und die nötigen Änderungen am geltenden
CO2-Gesetz angenommen. Für die Umsetzung dieser Beschlüsse hat der Bundesrat am 13. November 2019 die CO2-Verordnung angepasst, um insbesondere den neuen Einbezug der Zivilluftfahrt und von allfälligen fossil-thermischen Kraftwerken ins Schweizer EHS zu regeln.

Mit dem Abkommen treten am 1. Januar 2020 die angepasste CO2-Verordnung und das teilrevidierte CO2-Gesetz in Kraft. Damit die Verknüpfung auch nach 2020 noch gilt, werden die notwendigen Bestimmungen in einer Revision des CO2-Gesetzes aufgenommen.

EHS sind weltweit auf nationaler und regionaler Ebene in Betrieb oder im Aufbau. In Zukunft ist eine Verknüpfung dieser Systeme anzustreben, damit Unternehmen weltweit, unabhängig von ihrem Standort, vergleichbare Klimaauflagen haben. Die Verknüpfung zwischen den EHS der Schweiz und der EU ist die weltweit erste Verknüpfung zwischen Staaten und ein wichtiger Schritt hin zur verstärkten internationalen Kooperation im Bereich des Emissionshandels.

Adresse für Rückfragen

Sophie Wenger, Sektion Klimapolitik, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 464 71 84

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