Bundesrat aktualisiert Vereinbarung mit Liechtenstein im Landwirtschaftsbereich

Medienmitteilung, 25.09.2020

Der Bundesrat hat am 25. September 2020 zwei Vereinbarungen mit Liechtenstein im Landwirtschaftsbereich genehmigt. Diese regeln die Beteiligung Liechtensteins an den Massnahmen der Schweizer Agrarpolitik.

Die Schweiz und Liechtenstein bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft zu ermöglichen, beteiligt sich Liechtenstein an einem Grossteil der Massnahmen der Schweizer Agrarpolitik. Basis ist eine im Jahr 2003 abgeschlossene Vereinbarung, in der die Beteiligung Liechtensteins an den Ausgaben und Einnahmen der Schweizer Agrarpolitik geregelt wird. Da diese Vereinbarung nicht mehr der heutigen Realität entspricht, hat die Schweiz mit Liechtenstein eine Aktualisierung vorgenommen.

Die Vereinbarung von 2003 wird in der Substanz weitergeführt: Liechtenstein beteiligt sich weiterhin am Grossteil der Massnahmen der Schweizer Agrarpolitik. Angepasst wurde jedoch die Berechnung des Liechtensteinischen Anteils an den Ausgaben und Einnahmen. Während in den bisherigen Vereinbarungen alle Anteile basierend auf einem Bevölkerungsschlüssel berechnet wurden (pauschale Berechnung), soll neu, wo immer möglich, genau berechnet werden, welcher Anteil der Mittel für Liechtensteinische Betriebe aufgewendet wird . Aus formellen Gründen wird die Beteiligung Liechtensteins an den Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten neu in einer separaten Vereinbarung getrennt von der Beteiligung an den anderen Ausgaben und Einnahmen geregelt.

Mit der Genehmigung der «Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik» und der «Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an den Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten » ermöglicht der Bundesrat die Fortführung der engen Zusammenarbeit mit Liechtenstein in der Landwirtschaft. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen, sollen diese rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation WBF
info@gs-wbf.admin.ch,
+41 58 462 20 07


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung