Die Bekämpfung des Menschenschmuggels in der Schweiz gestaltet sich komplex. Die Strafverfolgungskompetenz liegt grundsätzlich bei den Kantonen - bei unklarer Zuständigkeit oder besonderen internationalen Verbindungen kann fedpol erste polizeiliche Ermittlungen aufnehmen. Ergibt sich daraus eine Bundeszuständigkeit, kann auch die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnen. Der Bericht zeigt auf, dass der Menschenschmuggel in der Schweiz in Einzelfällen gezielt und erfolgreich, jedoch nicht systematisch und flächendeckend effektiv bekämpft wird. Ermittlungen sind oft langwierig und sehr ressourcenintensiv, insbesondere wenn internationale Netzwerke beteiligt sind. Auch präventive und kooperative Massnahmen erfordern intensive kantons- und behördenübergreifende Zusammenarbeit.
Ein Grossteil des gewerbsmässigen Menschenschmuggels erfolgt durch organisierte Netzwerke von Kriminellen. Menschenschmuggel ist folglich als Teil der organisierten Kriminalität zu verstehen, was fedpol bei der Erarbeitung der neuen nationalen Strategie gegen organisierte Kriminalität berücksichtigen wird.
Schnell wachsendes Geschäft
Gewerbsmässiger Menschenschmuggel ist einer der am schnellsten wachsenden kriminellen Märkte Europas. Die Schweiz ist dabei Transit- und Zielland. Schleppernetzwerke nutzen die zentrale geografische Lage der Schweiz, um Migrantinnen und Migranten auf teilweise lebensgefährliche Weise über die Grenze zu transportieren. Sichtbar wird diese verborgene Kriminalität oft erst bei Kontrollen oder nach tragischen Zwischenfällen.
Ein im Bericht beschriebener Fall aus dem Jahr 2022 verdeutlicht dies eindrücklich. Bei einer Polizeikontrolle in Nidwalden wurden 23 Menschen aus Afghanistan, Indien, Syrien und Bangladesch aus einem überfüllten Lieferwagen befreit. Sie hatten mehrere Stunden unter widrigsten Bedingungen ausharren müssen. Glücklicherweise endete der Vorfall nicht tödlich.
Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Der Bericht führt aus, wie internationale Krisen und steigende Migrationsströme die Aktivitäten von Schleusern antreiben. Gemäss Europol operieren derzeit 54 Schleppernetzwerke in Europa, wobei viele dieser Netzwerke auch in andere kriminelle Aktivitäten wie Drogen- oder Menschenhandel verwickelt sind.
Die EU hat ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Kriminalität kontinuierlich verstärkt. Neue Gesetzgebungen und der EU-Aktionsplan (2021-2025) sollen den Informationsaustausch und die polizeiliche Zusammenarbeit fördern. Als assoziiertes Mitglied von Schengen ist die Schweiz eng in diese Bemühungen eingebunden.
Weiterführende Informationen
EU-Aktionsplan (2021-2025)
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union
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