Bundesrat genehmigt Schengenweiterentwicklung bezüglich Bulgarien und Rumänien

Medienmitteilung, 20.12.2024

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat die vollständige Anwendung des Schengenbesitzstandes auf Bulgarien und Rumänien beschlossen. Damit erfolgt auch die Aufhebung der Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien. Die Luft- und Seebinnengrenzen hatte die EU bereits letztes Jahr aufgehoben. An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Notenaustausch zur Übernahme des Beschlusses genehmigt. Für die Schweiz hat diese Aufhebung jedoch keinen direkten Einfluss.

Bereits Ende 2023 hat der Rat der EU einstimmig beschlossen, die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien per 31. März 2024 aufzuheben. Dies weil die formellen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes durch Bulgarien und Rumänien erfüllt waren.

Dieser Beschluss hat sich bewährt und nicht zu zusätzlichen Migrationsströmen geführt. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die Massnahmen der internationalen Justiz- und Polizei-Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität funktioniert, namentlich die Modernisierung des Austauschs von Informationen im Bereich der Personen- und Sachfahndung sowie die verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen Drogenhandel.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU beschlossen, auch die Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien aufzuheben. Dieser Beschluss wurde der Schweiz am 12. Dezember 2024 mitgeteilt. An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Notenaustausch zur Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes genehmigt. Für die Schweiz hat diese Aufhebung jedoch keinen direkten Einfluss, da sie keine Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien hat. Zur Bekämpfung von illegaler Migration und Kriminalität werden ausserdem die bereits bestehenden Instrumente und präventiven Massnahmen zum Einsatz kommen.


Adresse für Rückfragen:

Vijitha Fernandes, Bundesamt für Justiz, T +41 58 468 77 16, vijitha.fernandes@bj.admin.ch


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Der Bundesrat