Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU verabschiedete die Übernahme von mehreren EU-Verordnungen in den Anhang des Luftverkehrsabkommens.
Ein aus vier Verordnungen bestehendes Paket schafft den Rechtsrahmen für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel Drohnen, die schwere Güter transportieren. Dieser neue Rechtsrahmen regelt die Konstruktion und die Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und stellt deren Lufttüchtigkeit sicher.
Eine Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen. Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.
Eine weitere Verordnung erhöht die Altersgrenze für alle Helikopterpilotinnen und -piloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre. Dies gewährleistet, dass mehr Pilotinnen und Piloten für solche Einsätze verfügbar sind – immer unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen. Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise – nämlich für medizinische Notfallflüge – umgesetzt. Beide Motionen haben eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Pilotinnen und Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.
Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025–2029 in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz festgelegt. In der Schweiz haben Skyguide sowie Meteo Schweiz diese Ziele zu erreichen.
Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Diese betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement (ATM) sowie die Liberalisierung des Luftverkehrs.
EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.
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