Schweiz und Liechtenstein verstärken ihre Innovationszusammenarbeit

Medienmitteilung, 18.02.2025

Am 18. Februar 2025 haben Martina Hirayama, Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, und Katja Gey, Leiterin des Amts für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein, in Bern eine Erneuerung der Vereinbarung zur schweizerisch-liechtensteinischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftsbasierten Innovation unterzeichnet. Diese Vereinbarung ersetzt eine bestehende Vereinbarung, welche Ende Februar 2025 ausläuft.

Die Schweiz und Liechtenstein haben eine Vereinbarung erneuert, um die Zusammenarbeit im Innovationsbereich weiter zu stärken. Ziel ist es, gemeinsam neue wissenschaftsbasierte Ideen zu fördern, die sowohl der Wirtschaft als auch der Gesellschaft in beiden Ländern zugutekommen. Die Vereinbarung erlaubt es Unternehmen und Organisationen, flexibel mit Forschungsinstitutionen in der Schweiz beziehungsweise in Liechtenstein zusammenzuarbeiten. Entsprechende Förderinstrumente unterstützen u.a. die Durchführung (risikoreicher) Projekte sowie Jungunternehmen und deren Gründerinnen und Gründer durch Start-up Coaching.

Die Universität Liechtenstein war von 2021-2024 an insgesamt sieben Projekteingaben beteiligt, grösstenteils in den Bereichen Social Sciences & Business Management und ICT. Liechtensteinische Unternehmen haben als Umsetzungspartner mehr als 40 Gesuche eingereicht, ebenfalls mehrheitlich im Bereich Social Sciences & Business Management.

In der Schweiz ist Innosuisse, die Agentur für Innovationsförderung, für die Umsetzung zuständig. In Liechtenstein übernimmt das Amt für Volkswirtschaft diese Aufgabe.

Die Unterzeichnung erneuert eine bestehende Vereinbarung aus dem 2021, die per Ende Februar 2025 ausläuft. Mit dieser Vereinbarung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit weiter ausgebaut.

Liechtenstein gehört als Nachbarstaat zu einem wichtigen Partner der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Neben der Vereinbarung mit Innosuisse bestehen auch ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung (2014) sowie eine Gemeinsame Erklärung (2016) zur Stärkung der Zusammenarbeit im BFI-Bereich.


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