Bund und Kantone wollen mit Reform der Unternehmensbesteuerung den Standort Schweiz stärken

Medienmitteilung, 17.05.2013

Bern -  Eine gemeinsame Projektorganisation des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat die steuer- und finanzpolitische Stossrichtung der nächsten Unternehmenssteuerreform erarbeitet. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, auf dieser Grundlage die Kantone und die Wirtschaft zu konsultieren. Die Reform soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken und den Steuerstreit mit der EU beilegen. Sie setzt auf international akzeptierte, rechtssichere und finanzpolitisch ausgewogene Lösungen. Im Gegenzug erwartet die Schweiz, dass die EU und ihre Mitgliedsländer von unilateralen Gegenmassnahmen gegen die Schweiz absehen. Im Rahmen des Dialogs soll mit der EU eine Lösung gefunden werden. Gestützt darauf und die Arbeiten der OECD sowie die Ergebnisse der Konsultation wird die Projektorganisation die Inhalte der Reform weiter konkretisieren und dem Bundesrat für einen Grundsatzentscheid vorlegen. Danach soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.

Bei der Besteuerung von Unternehmen besteht ein intensiver internationaler Steuerwettbewerb. Die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist darauf angewiesen, in diesem Wettbewerb bestehen zu können und auf internationale Akzeptanz zu stossen. Bund und Kantone anerkennen diese Realitäten und wollen das Unternehmenssteuerrecht weiterentwickeln. Mit einer Lösung im Steuerdialog mit der EU soll insbesondere auch die Rechts- und Planungssicherheit für in der Schweiz tätige Unternehmen erhöht werden.

Die Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Zu dieser Attraktivität gehört unter anderem, dass für bestimmte besonders mobile Aktivitäten eine kompetitive Steuerbelastung angeboten wird. Diesem Zweck dienen bisher insbesondere die kantonalen Steuerstatus. Sie führen gestützt auf Bundesrecht zu einer kompetitiven Besteuerung der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften durch die Kantone. Die Regelungen haben sich für Bund und Kantone als finanziell und volkswirtschaftlich wertvoll erwiesen. Sie beruhen allerdings teilweise auf Konzepten, die international nicht mehr akzeptiert sind.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen kommt in ihrem Zwischenbericht zum Schluss, dass einige bestehende Regelungen angepasst werden sollen, sofern hierfür im Rahmen des Dialogs mit der EU eine Lösung gefunden werden kann. Dank einem Bündel von Massnahmen soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gefestigt werden. Dabei handelt es sich zum einen um Massnahmen für bestimmte Aktivitäten, welche auch an Konkurrenzstandorten attraktiv besteuert werden. Im Vordergrund steht eine steuerliche Förderung von Aktivitäten im Bereich der Forschung, der Entwicklung und der Innovation. Zum anderen können die Kantone ergänzend auf das Instrument der Gewinnsteuersatzsenkung zurückgreifen, um ihre Kompetitivität zu erhalten. Der diesbezügliche Entscheid liegt in der Autonomie der Kantone.

Die Reform wird zu finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte führen, deren Höhe von der Ausgestaltung der steuerpolitischen Ersatzmassnahmen abhängt. Die Projektorganisation ist aber überzeugt, dass mit der Reform die steuerliche Kompetitivität im internationalen Wettbewerb gefestigt und der Standort Schweiz durch Rechts- und Planungssicherheit gestärkt werden kann. Damit leistet die Reform einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Ergiebigkeit des Steuersystems.

Ausgleichsmassnahmen

Die finanziellen Lasten der Reform sollen ausgewogen verteilt werden. Da die steuerpolitischen Massnahmen prioritär auf kantonaler Ebene umgesetzt werden, soll der Bund die Kantone mit geeigneten Massnahmen unterstützen. Das bestehende Instrument des Finanzausgleichs soll auch unter neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen einen fairen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ermöglichen. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung werden Anpassungen am System erforderlich sein, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Diese Anpassungen werden kaum ohne Änderungen bei den kantonalen Ausgleichszahlungen möglich sein. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob in einer Übergangsphase gezielte Massnahmen im Interesse von besonders betroffenen Kantonen ergriffen werden müssen.

Weiteres Vorgehen

Basierend auf den Entwicklungen im Steuerdialog mit der EU und den Ergebnissen der Konsultation wird das EFD dem Bundesrat im Herbst 2013 Bericht erstatten und einen Antrag auf Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage stellen. Diese Arbeiten erfolgen im Rahmen der bestehenden paritätischen Projektorganisation, unter Einbezug von Wirtschaft und Wissenschaft.

Internationale Entwicklungen bei der Besteuerung von Unternehmen
Unternehmenssteuern sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Attraktivität von Wirtschaftsstandorten. Im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise ist die Steuerpolitik vieler Staaten auf die Generierung zusätzlicher Steuereinnahmen ausgerichtet. Die Europäische Union (EU), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und viele einzelne Staaten haben ihre Bestrebungen intensiviert, einen fairen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Die Schweiz unterstützt diese Bestrebungen. Sie setzt sich insbesondere auch für nicht-diskriminierende Rahmenbedingungen ein, damit auf internationaler Ebene für alle die gleichen Spielregeln gelten.

Steuerdialog Schweiz-EU
Die EU bezeichnet bestimmte kantonale Besteuerungsmodalitäten als wettbewerbsverzerrend, da sie in- und ausländische Unternehmenserträge teils unterschiedlich besteuern. Die Schweiz hält ausdrücklich am Steuerwettbewerb fest. Sie hat sich aber bereit erklärt, mit der EU Gespräche über strittige Fragen der Unternehmensbesteuerung zu führen. Der Bundesrat hat dazu Anfang Juli 2012 ein Mandat für den Dialog mit der EU zur Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Die Souveränität der Schweiz und die Kompetenzen der Kantone in Steuerfragen müssen respektiert sein. Die Schweiz erwartet, dass die EU und ihre Mitgliedsländer keine Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.

Projektorganisation „Unternehmenssteuerreform III" von Bund und Kantonen
Bund und Kantone hatten im September 2012 eine gemeinsame Projektorganisation eingesetzt mit dem Ziel, das Schweizer Unternehmenssteuersystem im Spannungsfeld von Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierung der Staatsausgaben und internationaler Akzeptanz zu reformieren. Verantwortlich für die politische Gesamtsteuerung des Projekts ist das Steuerungsorgan. Es ist paritätisch zusammengesetzt aus je vier Bundes- und Kantonsvertretungen und steht unter der Leitung der Vorsteherin des EFD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die weiteren Bundesvertreter sind Staatssekretär Michael Ambühl (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen), Serge Gaillard (Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung) und Adrian Hug (Direktor Eidgenössische Steuerverwaltung). Vertreter der FDK sind Peter Hegglin (Regierungsrat Zug), Eva Herzog (Regierungsrätin Basel-Stadt) und Maurice Tornay (Staatsrat Wallis). Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vertritt Roland Brogli (Regierungsrat Aargau).

Zusätzliche Verweise:

Weitere Unterlagen 

Adresse für Rückfragen:

Steuerpolitik: Fabian Baumer, Vizedirektor, Leiter Steuerpolitik, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Tel.-Nr. +41 31 325 31 67, fabian.baumer@estv.admin.ch
Finanzpolitik: Tobias Beljean, Vizedirektor, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Tel.-Nr. +41 31 322 60 09, tobias.beljean@efv.admin.ch
Internationales: Mario Tuor, Leiter Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Tel. +41 31 322 46 16; mario.tuor@sif.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch

Eidg. Steuerverwaltung
Internet: http://www.estv.admin.ch

Eidg. Finanzverwaltung
Internet: http://www.efv.admin.ch

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
Internet: http://www.sif.admin.ch