Visumbefreiung für Inhaber eines moldawischen Passes

Bern, Medienmitteilung, 16.04.2014

Ab dem 28. April 2014 sind Inhaber eines moldawischen Passes bei der Einreise in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Der Bundesrat hat am Mittwoch die nötige Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Er übernimmt damit einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union (EU) vom 3. April 2014.

Staatsangehörige der Republik Moldowa, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, werden damit für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Inhaber eines moldawischen Passes ist demgegenüber weiterhin nur sehr beschränkt möglich. Sie wird moldawischen Staatsangehörigen erst unter der Voraussetzung gewährt, dass sie gut qualifiziert sind und auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine anderen, entsprechend ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen. Im Weiteren müssen die im Ausländerrecht vorgesehenen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.


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Der Bundesrat,Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement