Schutz für Appenzeller Spezialitäten

Medienmitteilung, 07.08.2017

Die Schweiz und die EU haben einen Beschluss unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnung "Glarner Alpkäse“ (Geschützte Ursprungsbezeichnung - GUB) in der EU vorsieht. Die Schweiz wird ihrerseits rund 170 neue EU-Bezeichnungen auf ihrem Territorium schützen. Der Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das Appenzeller Mostbröckli ist eine Rohpökelware, hergestellt aus edlen Stücken von Tieren der Rindergattung. Im Unterschied zu luftgetrocknetem Rindfleisch wird das Appenzeller Mostbröckli geräuchert und später getrocknet. Typisch sind seine urchige, runde und natürliche Form und die deutliche Gewürznote mit ausgeprägtem Pökelaroma.

Der Appenzeller Pantli ist eine Rohwurst, deren Name von ihrer Unförmigkeit herrühren soll. Sie wird getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Im Unterschied zu anderen Dauerwurstspezialitäten besticht der Appenzeller Pantli durch seine lange und kantige Form und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch.

Die Appenzeller Siedwurst ist eine Brühwurst, die entweder roh, gekocht oder pas-teurisiert angeboten wird. Diese Wurst verfügt über einen typischen Kümmel- und Knoblauchgeschmack.

Die geschichtliche Entwicklung dieser drei Appenzeller Spezialitäten reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Die drei Produkte zeichnen sich durch eine lange Tradition aus und verdanken ihre Namen dem Appenzellerland, der nachweislich ursprünglichen Heimat dieser Spezialitäten. Da im 19. Jahrhundert in dieser Region die Schweinezucht eine untergeordnete Rolle spielte, wurden die besten Rind-fleischstücke veredelt, um eine ähnlich gute Qualität wie „gräuchts Schwinigs“ zu erreichen und dadurch den Preis dem teureren Schweinefleisch anzugleichen. Die Metzger veredelten somit die guten Stücke der Rinder und Kühe zu Appenzeller Mostbröckli und kreierten aus den Abschnitten eine Roh- und eine Brühwurst: den Appenzeller Pantli und die Appenzeller Siedwurst. Im Laufe der Jahrhunderte wurde das traditionelle Herstellungsverfahren weiter gepflegt und perfektioniert. Ihren Ruf verdanken sie einerseits ihren besonderen qualitativen Eigenschaften, andererseits aber auch ihrem Namen, welcher die Produkte eindeutig mit einer bestimmten Schweizer Region verbindet – dem Appenzeller- und St. Gallerland.

Um diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen zu schützen, veröffentlicht das BLW heute die Gesuche um Eintragung als geschützte geografische Angaben im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Kantone und Personen, die ein schutzwür-diges Interesse nachweisen, können innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die Eintragung Einsprache erheben.

Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ur-sprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter www.blw.admin.ch > Instrumente > Kennzeichnung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben.

 

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Paolo Degiorgi
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