Drei Appenzeller Spezialitäten sind geschützt

Medienmitteilung, 25.01.2018

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst als geschützte geographische Angaben (GGA) eingetragen. Die Auflage der Eintragungsgesuche für die drei Appenzeller Spezialitäten als GGA hatte eine Einsprache zur Folge, diese wurde aber in der Zwischenzeit zurückgezogen. Damit geniessen diese berühmten Spezialitäten neu einen umfassenden Schutz in der Schweiz und in der EU.

Das Appenzeller Mostbröckli, hergestellt aus edlen Stücken von Tieren der Rindergattung wird, im Unterschied zu luftgetrocknetem Rindfleisch geräuchert und später getrocknet. Typisch sind seine urchige, runde und natürliche Form und die deutliche Gewürznote mit ausgeprägtem Pökelaroma. Der Appenzeller Pantli ist eine Rohwurst, deren Name von ihrer Unförmigkeit herrühren soll. Sie wird getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Er besticht durch seine lange und kantige Form und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch. Die Appenzeller Siedwurst ist eine Brühwurst, die entweder roh, gekocht oder pasteurisiert angeboten wird. Diese Wurst verfügt über einen typischen Kümmel- und Knoblauchgeschmack.

Die geschichtliche Entwicklung dieser drei Appenzeller Spezialitäten reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Über die Jahre hinaus hat sich in der Ostschweiz ein hohes Qualitätsniveau entwickelt, das auf bestem Rohmaterial und sorgfältiger Verarbeitung basiert. Ihren Ruf verdanken die drei Appenzeller Spezialitäten einerseits ihren besonderen qualitativen Eigenschaften, dem traditionellen Herstellungsverfahren und andererseits aber auch ihren Namen, welche die Produkte eindeutig mit einer bestimmten Schweizer Region verbinden – dem Appenzeller- und St. Gallerland.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Das Register der Schweiz umfasst derzeit 37 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 16 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter

www.blw.admin.ch > Instrumente > Kennzeichnung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben.

Adresse für Rückfragen

Paolo Degiorgi, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. +41 58 462 26 29

Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
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