Informationssysteme verknüpfen: Beitrag zur Sicherheit und zur Steuerung der Migration

Medienmitteilung, 09.10.2019

Die Polizei und die Migrationsbehörden können europaweit auf zahlreiche Informationssysteme zugreifen. Noch muss aber jedes dieser Systeme separat abgefragt werden. Das führt zu einem Zeit- und Effizienzverlust. Künftig wird es dank einer IT-Lösung (Interoperabilität) möglich sein, durch eine einzige Anfrage alle Systeme abzufragen. Für die Behörden wird es leichter, Personen zu identifizieren, die eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen oder falsche Angaben zu ihrer Identität machen. Dies trägt zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus bei, verbessert die Migrationssteuerung und verstärkt die Sicherheit im Schengen-Raum. Anlässlich seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Interoperabilität in die Vernehmlassung geschickt.

Im Laufe der Jahre haben die europäischen Sicherheits- und Migrationsbehörden eine Vielzahl an Informationssystemen entwickelt. Jedes dieser Systeme dient einem ganz bestimmten Zweck: Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält Informationen zu Personen, nach denen gefahndet wird, die vermisst werden oder gegen die eine Einreisesperre verhängt worden ist. Auch gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge werden im SIS ausgeschrieben. Im Visa-Informationssystem (VIS) werden Informationen zu Visa gespeichert, die von einem der Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. Eurodac ist die Datenbank, in der Fingerabdrücke aller Asylsuchenden und von illegal in den Schengen-Raum eingereisten Personen gespeichert werden.

In den nächsten Jahren kommen weitere Systeme hinzu: Dank des Entry-Exit-Systems (EES) wird es möglich sein, genau festzustellen, wann und wo ein Drittstaatangehöriger in den Schengen-Raum einreist und diesen verlässt. Im European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) werden Angaben zu Einreisebewilligungen verzeichnet, die Drittstaatenangehörigen erteilt werden, welche kein Visum benötigen.

Falsche Identitäten erkennen

Mit einem einzigen Mausklick alle sachdienlichen Angaben erhalten: Dies ist das Ziel der Interoperabilität. Egal welche Behörde, egal wo: Dank der Interoperabilität stehen die richtigen Informationen zur rechten Zeit zur Verfügung. Heute können Kriminelle, gegen die die Schweiz eine Einreisesperre verhängt hat, und die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden sind, dennoch in den Schengen-Raum einreisen, obschon die Einreisesperre im SIS ausgeschrieben worden ist: Sie legen sich einfach eine falsche Identität zu und beantragen bei der Botschaft eines anderen Landes ein Visum. Die im VIS gespeicherten Fingerabdrücke werden nämlich nicht mit jenen abgeglichen, die im SIS verzeichnet sind.

Dank der Interoperabilität wird es künftig über eine gemeinsame Plattform möglich sein, alle Daten in allen Informationssystemen, unter anderem im SIS und im VIS, gleichzeitig miteinander abzugleichen. Die biometrischen Daten der kontrollierten Person werden simultan mit jenen abgeglichen, die in den anderen Systemen gespeichert sind. Es wird auch möglich sein, Personen zu identifizieren, die in verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet sind oder Mehrfachidentitäten verwenden. Auf diese Weise können auch Kriminelle entlarvt werden.

Beitrag zur Sicherheit und zur Migrationssteuerung

Selbstverständlich wird ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet, der sich am Datenschutzniveau der EU orientiert. Es werden keine zusätzlichen Daten erhoben, und auch die Rechte auf Zugang zu den Informationssystemen werden nicht geändert. Interoperabilität bedeutet effizientere Polizei- und Grenzkontrollen und damit auch mehr Sicherheit. Dies trägt zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des Terrorismus bei, verbessert die Migrationssteuerung und verstärkt die Sicherheit im Schengen-Raum.

Kosten des Projekts

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 21.6 Millionen Franken. Sie sind Bestandteil eines Verpflichtungskredits für eine Reihe von aktuellen Vorhaben zur Weiterentwicklung von Informationssystemen des Schengen/Dublin-Besitzstands. Die Botschaft zu diesem Verpflichtungskredit hat der Bundesrat dem Parlament bereits am 4. September 2019 überwiesen.

Die neuen Möglichkeiten werden die Fahndungs- und Ermittlungsfähigkeiten der Behörden und damit letztlich die Sicherheit stärken. Um diese neuen Möglichkeiten zu nutzen, etwa die Kontrolle biometrischer Daten, werden die Behörden allerdings auch zusätzliche personelle Ressourcen brauchen. Darüber wird entschieden, wenn sich der Bedarf abschätzen lässt.

Vernehmlassung bis 9. Januar 2020

Um die Interoperabilität umzusetzen, braucht es Gesetzesanpassungen. Diese sind Gegenstand der am 9. Oktober 2019 in die Vernehmlassung geschickten Vorlage. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 9. Januar 2020.

Adresse für Rückfragen

Kommunikation fedpol, T +41 58 463 13 10

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Der Bundesrat
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