Luftfahrtrecht: Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen zu Drohnen und Brexit
22.08.2019
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat heute die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Dabei geht es namentlich um eine neue Rahmenverordnung für die Flugsicherheit, welche auch Drohnen abdeckt, sowie um eine Verordnung, welche die Fortführung der Tätigkeit von Schweizer Luftfahrtbetreibern und Herstellern nach dem Brexit garantiert. Die neuen Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement treten am 1. September 2019 in Kraft.