Im Rahmen der Teilnahme am einheitlichen, europäischen Luftraum (Single European Sky) übernimmt die Schweiz einen Beschluss, welcher europaweitgeltende Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz festlegt. Gestützt darauf muss die Schweiz nationale Leistungspläne mit verbindlichen Vorgaben für die Bereiche Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz für die Skyguide AG einreichen. Dies ermöglicht direktere Flugrouten und schont so die Umwelt, erhöht die Pünktlichkeit und reduziert die Kosten eines Fluges.
Auch übernimmt die Schweiz einen Rechtsakt, welcher die zukünftige Einführung eines europäischen Risikoklassifizierungssystems ermöglicht. Dieses System bezweckt, sicherheitsrelevante Ereignisse überall in Europa auf gleiche Weise zu definieren und zu klassifizieren, was die Bestimmung von Sofortmassnahmen ermöglicht. Weitere Verordnungen, welche die Schweiz übernimmt, betreffen die Konstruktion und den Einbau von nicht sicherheitsrelevanten Bauteilen in Luftfahrzeuge. Damit lässt sich der bislang dazu notwendige Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.
Schon heute wendet die Schweiz die sogenannte «EU-Flugsicherheitsliste» an. Sie garantiert den Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards. Die aktuelle Version dieser Liste führt Luftfahrtunternehmen auf, für die in der EU Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Der Bundesrat hat die Übernahme all dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 24. November 2021 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2022 in Kraft.
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