Der effiziente Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raumes ist ein wichtiger Grundpfeiler der Kriminalitätsbekämpfung. Um diese noch effizienter zu gestalten, hat die Europäische Kommission am 10. Mai 2023 die Richtlinie 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten erlassen, die den schon existierenden Rechtsrahmen modernisiert. Konkrete Massnahmen der Richtlinie sind:
- Jeder Schengen-Staat definiert eine einzige Kontaktstelle, die jederzeit (24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche) fallrelevante Anfragen aus dem Schengen-Raum bearbeitet. In der Schweiz nimmt diese Rolle bereits heute fedpol wahr.
- Die Richtlinie legt konkrete Fristen für die Beantwortung von Ersuchen fest, die grundsätzlich schon heute angewandt werden. So müssen dringliche Anfragen zu Informationen, auf die fedpol direkt zugreifen kann, innerhalb von 8 Stunden beantwortet werden. Informationen, die fedpol erst durch Anfrage bei einer anderen Behörde einholen kann und somit nur indirekt verfügbar sind, müssen bei dringlichen Anfragen innerhalb von drei Tagen beantwortet werden. Für alle Anfragen ohne Dringlichkeit gilt eine Frist von sieben Tagen.
- Darüber hinaus wird die Rolle von Europol gestärkt, indem der polizeiliche Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums vorrangig über das von Europol betriebene Netzwerk für den sicheren Informationsaustausch (SIENA) erfolgt. So erhält Europol künftig mehr Informationen.
Ziel ist, dass die Strafverfolgungsbehörden so rasch als möglich über alle relevanten Informationen verfügen. Damit stärken die Schengen-Staaten die Polizeiarbeit und die Verbrechensbekämpfung in Europa. Insbesondere die organisierte Kriminalität, zum Beispiel im Bereich Drogen- und Menschenhandel, sowie Terrorismus sind grenzüberschreitend. Ein schneller und effizienter Informationsaustausch ist für die Polizeibehörden im Schengen-Raum entscheidend, um dagegen vorgehen zu können.
Die Richtlinie stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar und hebt den Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Europäischen Rates auf. Als Schengen-assoziiertes Mitglied setzt die Schweiz die neue Richtlinie um, indem sie das geltende Schengen-Informationsaustausch-Gesetz revidiert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung eröffnet, um die notwendigen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anpassungen in die Wege zu leiten. In der Vernehmlassung bis zum 22. März 2024 nahmen unter anderem 24 Kantone, vier politische Parteien sowie das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht Stellung.
Mehrheitlich wird die Umsetzung der Richtlinie 2023/977 begrüsst. Die Stellungnahmen hat der Bundesrat in der Botschaft berücksichtigt und den Gesetzentwurf angepasst. Insbesondere wurde präzisiert, dass nur Informationen, auf die fedpol direkt zugreifen kann, innert der kurzen Frist von 8 Stunden übermittelt werden müssen. Für alle anderen Informationen gelten die längeren Fristen. Dadurch können insbesondere die Auswirkungen auf die kantonalen Behörden minimiert werden.
Als nächstes befinden die eidgenössischen Räte über die gesetzlichen Vorschläge. Ziel ist die Inkraftsetzung auf Ende 2025.
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens(pdf, 278kb)
Botschaft(pdf, 780kb)
Entwurf(pdf, 343kb)
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation fedpol, T +41 58 463 13 10
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement