23. Gemischter Ausschuss Schweiz–EU zum Freizügigkeitsabkommen

Medienmitteilung, 22.10.2020

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die 23. Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz–EU zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) heute per Videokonferenz stattgefunden. Die Delegationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits sowie der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten andererseits haben verschiedene Fragen betreffend die Anwendung und Weiterentwicklung des FZA diskutiert. Beide Partner haben zudem ihre gute Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Gesundheitskrise hervorgehoben.

Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit musste die Schweiz im Frühling die Einreise in ihr Hoheitsgebiet einschränken. Sie hat zum ersten Mal von Artikel 5 von Anhang I des FZA, wonach die aufgrund dieses Abkommens eingeräumten Rechte eingeschränkt werden dürfen, Gebrauch gemacht. Am 15. Juni wurden diese Einschränkungen aufgehoben und die volle Personenfreizügigkeit wiederhergestellt. Beide Parteien begrüssen die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, der EU und ihren Mitgliedstaaten, die sich in der Coronakrise als wertvoll erwiesen hat.

Ablehnung der Begrenzungsinitiative

Die Schweizer Delegation hat eines der wichtigsten Ereignisse seit dem letzten Treffen des Gemischten Ausschusses im Juni 2019 hervorgehoben, nämlich die Ablehnung der Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung" mit über 61 Prozent. Damit hat sich die Schweiz klar zum bilateralen Weg bekannt. Die jüngsten Entwicklungen rund um das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU waren nicht Gegenstand des heutigen Austauschs.

Immobilienerwerb in Kroatien wieder ohne Einschränkungen möglich

Nach mehrmaliger Intervention der Schweiz im Gemischten Ausschuss konnten die Delegationen die Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien durch Schweizer Staatsangehörige in Kroatien lösen. Die kroatischen Behörden haben ihre Praxis dahingehend geändert, dass Schweizer Staatsangehörige ohne Nachweis einer Mindestaufenthaltsdauer im Land Immobilien erwerben können. Die Delegationen äussern sich zufrieden über diese Lösung.

Revision der Anhänge des FZA und Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Die Delegationen haben Fragen zur Weiterentwicklung des FZA erörtert. Die jüngsten Entwicklungen fliessen in die laufende Revision des Anhangs betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein. Im Zusammenhang mit dem Brexit wird ein neues Protokoll im Bereich der sozialen Sicherheit hinzugefügt. Dieses bezweckt, in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften der britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten.

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des FZA zu erörtern. Die Schweizer Delegation führte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand erstmals unter der Leitung von Clara Ganslandt, Leiterin der Abteilung Westeuropa im Europäischen Auswärtigen Dienst.

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