Schweiz und Estland schliessen bilaterales Kooperationsprogramm ab

Artikel, 21.11.2022

Am 21. November 2022 unterzeichneten der Schweizer Botschafter und die estnische Finanzministerin das Umsetzungsabkommen für das schweizerisch-estnische Kooperationsprogramm im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz wird mit 26 Millionen Franken zwei Programme mitfinanzieren, eines zur Förderung der Integration und sozialen Inklusion, das andere zum Schutz der Biodiversität.

Ziel des zweiten Schweizer Beitrags sind die Stärkung des Zusammenhalts in Europa und die Unterstützung der Länder, die vor aussergewöhnlichen Migrationsherausforderungen stehen. Das am 21. November 2022 in Tallinn unterzeichnete Umsetzungsabkommen ebnet den Weg für ein neues schweizerisch-estnisches Kooperationsprogramm. Von den insgesamt 26 Millionen Franken sind 18,6 Millionen für die Integration und die soziale Inklusion und 6,9 Millionen für den Schutz der Biodiversität bestimmt.

Gemeinsame Interessen der Schweiz und Estlands

Bei der Unterzeichnung unterstrich der Schweizer Botschafter Martin Michelet den Wunsch, die bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern zu vertiefen: «Das Potenzial der schweizerisch-estnischen Kooperation ist riesig, und wir können viel voneinander lernen. Der zweite Schweizer Beitrag gibt neue Impulse und eröffnet den Zugang zu anderen Bereichen der Zusammenarbeit.» Die estnische Finanzministerin Annely Akkermann unterstrich angesichts des Kriegs in der Ukraine und der Millionen von Menschen auf der Flucht die Herausforderungen bei der Unterstützung und Integration der Schutzsuchenden. Zudem sprach sie über die gezielten Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und zur Erhaltung der Biodiversität: «Die Schweiz und Estland haben ein gemeinsames Interesse an der Lösung der globalen Herausforderungen, und die Beteiligung der Schweiz an diesen vereinten Anstrengungen ist noch wichtiger als die Bereitstellung von Finanzmitteln.»

Beim Programm zur sozialen Inklusion geht es um die Integration von Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen, einschliesslich der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, sowie um eine bessere Integration in die lokale Gesellschaft. Das Programm zum Schutz der Biodiversität soll dazu beitragen, den Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu verbessern und zu gewährleisten, indem Entscheidungsprozesse auf hochwertigen Daten, einschliesslich innovativer Überwachungslösungen, beruhen.

Zweiter Schweizer Beitrag

Der zweite Schweizer Beitrag beläuft sich auf 1,302 Millionen Franken. Er erstreckt sich über zehn Jahre und endet am 3. Dezember 2029. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter des Beitrags, wie die Höhe, die Aufeilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten und die Grundsätze für die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung festgelegt sind.