Die Schweiz unterstützt die politische, wirtschaftliche und soziale Transition in Osteuropa und in Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Transitionszusammenarbeit) seit Beginn der 1990er Jahre. Die rechtliche Grundlage dafür stellt das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas von 2006 dar. Gleichzeitig bildet dieses Bundesgesetz die Rechtsgrundlage für den Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (EU). Das Bundesgesetz ist bis am 31. Mai 2017 gültig. Um die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ohne Unterbruch fortsetzen zu können, soll das Gesetz bis Ende 2024 verlängert werden. Mit der Verlängerung der Rechtsgrundlage werden keine finanziellen Beiträge beschlossen.
Schweiz will Transitionsprozess weiterhin unterstützen
Die Transition zu freien, demokratischen und pluralistischen Staaten und der Übergang zu freien, offenen Marktwirtschaften sowie der damit zusammenhängende gesellschaftliche und ökologisch nachhaltige Wandel gehören zu den übergeordneten Zielen und Interessen der Schweiz in der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Die Schweiz hat den bisherigen Transitionsprozess seit 1989 mit fünf sukzessiven Rahmenkrediten in der Höhe von insgesamt 5.595 Milliarden Franken unterstützt. Damit will sie dazu beitragen, die Stabilität und den Frieden in Europa zu festigen, positive Entwicklungsperspektiven in den Ländern der Transitionszusammenarbeit zu schaffen und das Umfeld für Handel und Investitionen zu stärken. Diesbezüglich schafft die erneuerte Rechtsgrundlage die Basis für den einen nächsten Rahmenkredit, der im Rahmen der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 festgelegt werden soll.
Erweiterungsbeitrag behält rechtliche Grundlage
Der Bundesrat beantragt, das BG Ost inhaltlich unverändert weiterzuführen. Demnach soll auch die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag) beibehalten werden. Die Frage eines weiteren finanziellen Beitrags an die neuen EU-Mitgliedstaaten wird damit nicht vorweggenommen. Für den Bundesrat steht fest, dass über eine mögliche Erneuerung des autonomen Erweiterungsbeitrags nur im Lichte der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU entschieden werden kann. Dabei kommt dem Verlauf der aktuellen Verhandlungen im Rahmen der vom Bundesrat angestrebten Konsolidierung und Erneuerung des bilateralen Wegs sowie der Frage einer Lösung für die Personenfreizügigkeit eine entscheidende Rolle zu. Bundesrat und Parlament bewahren sich mit der inhaltlich unveränderten Weiterführung des BG Ost die Möglichkeit, in Abhängigkeit des Verlaufs der Verhandlungen und der Perspektiven in den Gesamtbeziehungen der Schweiz mit der EU über eine allfällige Erneuerung des Schweizer Erweiterungsbeitrags entscheiden zu können.
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