Löschung einer Jacht

Eine Jacht fährt bei Sonnenuntergang auf offener See.
Löschung einer Jacht im Register. © Public Domain

Die Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen gemäss Art. 13 Abs. 1 der Jachtenverordnung die Löschung im Register und geben hiermit den Flaggenschein zurück.

Für die Löschung kann direkt das PDF Dokument heruntergeladen werden, das mit dem Flaggenschein an folgende Adresse zurückgeschickt wird. 

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt (SSA)
Elisabethenstrasse 33
Postfach
CH-4010 Basel