
Die Schweiz ist Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Dies berechtigt sie zur Mitarbeit an europäischen Regelungen und zur freien Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen.
Die Schweiz ist Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Dies berechtigt sie zur Mitarbeit an europäischen Regelungen und zur freien Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen.
Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) sind die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und die Schweiz. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium: die Schweiz letztmals 2006/07 und erneut 2016/2017.
Der Sitz der Organisation ist in Strassburg. Zweimal jährlich finden Plenarsitzungen im «Palais du Rhin» statt. Dazu kommen etwa 50 Sitzungen der 10 Ausschüsse der ZKR und ihrer Arbeitsgruppen. Das ständige Sekretariat der ZKR beschäftigt rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:
Die Schweiz ist seit 1920 Mitglied der ZKR. Ihre ständige Delegation besteht aus sechs Mitgliedern: dem Delegationschef und fünf Kommissaren. Der Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts leitet die Schweizer Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.