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ABC des Völkerrechts
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Nach den Konflikten in Ruanda und Ex-Jugoslawien setzte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (> UNO) zwei internationale Ad-hoc-Strafgerichtshöfe zur Verfolgung von > Kriegsverbrechen, > Völkermord und > Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Die Zuständigkeit dieser Gerichte ist – im Gegensatz zum > Internationalen Strafgerichtshofs – räumlich und zeitlich begrenzt.
Des weitern existieren gemischte Gerichtsinstanzen, die sich aus in- und ausländischem Personal zusammensetzen und Verbrechen ahnden, die in einzelnen Konflikten oder unter bestimmten Regimes verübt wurden. Beispiele: der Spezialgerichtshof für Sierra Leone oder die Ausserordentlichen Kammern an den Gerichten Kambodschas zur Verfolgung der Gräueltaten der Roten Khmer.
Aggression liegt vor, wenn ein > Staat militärische Gewalt gegen die Souveränität, die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staats einsetzt. Das Völkerrecht verbietet militärische Gewalt grundsätzlich, lässt aber zwei Ausnahmen zu: zum einen die militärische Selbstverteidigung unter bestimmten Bedingungen; zum andern Massnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des UNO-Sicherheitsrats gemäss Kapitel VII der > Charta der Vereinten Nationen. Der Begriff der zwischenstaatlichen Aggression im Sinne des Völkerrechts ist zu unterscheiden vom Begriff der Aggression im Sinne des internationalen Strafrechts. Dieses befasst sich mit der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit und verfügt noch nicht über eine international anerkannte Definition der Aggression.
Feststellung eines Staats, dass ein neuer > Staat entstanden ist. Mit der Anerkennung drückt ein Staat aus, dass er ein selbstständig gewordenes Gebiet als Staat akzeptiert und bereit ist, mit ihm auf zwischenstaatlicher Ebene zu verkehren.
Grundsätzlich anerkennt die Schweiz nur Staaten, keine Regierungen. Ein Machtwechsel in einem Staat oder eine Änderung der Staatsform ändert also an einer einmal ausgesprochenen Anerkennung nichts. Ein unabhängig gewordenes Gebiet hat kein Recht auf staatliche Anerkennung. Diese ist freiwillig und kann von Bedingungen abhängig gemacht werden.
Werden aussenpolitische Fragen zu Zweit besprochen oder verhandelt, spricht man von Bilateralismus. Meist spielen sich diese zweiseitigen Kontakte zwischen > Staaten ab. Es ist aber auch möglich, dass ein Staat und eine > internationale Organisation bilaterale Beziehungen unterhalten. Zum Beispiel haben die Schweiz und die EU eine grosse Zahl von bilateralen Abkommen abgeschlossen. Man unterscheidet zwischen Bilateralismus und > Multilateralismus.
> Völkerrechtsvertrag zur Gründung der > UNO. Die Charta regelt die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten und definiert die Aufgabenbereiche und Organe der UNO als > internationale Organisation. Die Charta legt unter anderem das > Gewaltverbot fest. Eine Besonderheit der Charta besteht darin, dass auf ihr beruhende Pflichten von Mitgliedstaaten (zum Beispiel die Durchsetzung von durch den Sicherheitsrat verhängten > Sanktionen) anderen völkervertraglichen Verpflichtungen vorgehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Verfassungscharakter der Charta, obwohl das Völkerrecht formell keine Verfassung kennt.
Der Depositar eines > Völkerrechtsvertrags ist ein > Staat oder eine > internationale Organisation. Die Aufgaben des Depositars sind vorwiegend notarieller Art, zum Beispiel Verwahren der Dokumente, Erstellen beglaubigter Abschriften, Entgegennahme, Verwahrung und Übermittlung von Mitteilungen, Vorbehalten und Erklärungen.
Tätigwerden eines Staats zugunsten eines seiner Staatsangehörigen (natürliche oder juristische Person), dem ein Drittstaat durch einen Verstoss gegen das Völkerrecht Schaden zugefügt hat. Der Staat allein entscheidet über die Angemessenheit einer solchen Intervention. Für den diplomatischen Schutz gelten fünf Grundsätze:
- Indem ein Staat gemäss diplomatischem Schutz handelt, macht er sein eigenes Recht geltend.
- Der Staat kann ausschliesslich seinen eigenen Staatsangehörigen diplomatischen Schutz gewähren.
- Die Ausübung des diplomatischen Schutzes setzt voraus, dass ein Staat eine Völkerrechtsnorm verletzt hat.
- Der Staatsangehörige hat im Hinblick auf Schadenersatz zuvor alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
- Der Geschädigte darf nicht selber aufgrund seines eigenen Verhaltens den Schaden verursacht oder zu dessen Verschärfung beigetragen haben.
Danach müssen völkerrechtliche Normen durch ein nationales Gesetz ins Landesrecht übernommen werden, um innerstaatliche Geltung zu erlangen (im Gegensatz zum > Monismus). In den meisten dem Dualismus folgenden Staaten hat sich eine abgeschwächte Form durchgesetzt: Der Vorbehalt der Übernahme mit einem Gesetz gilt nur für > Völkerrechtsverträge, während > Völkergewohnheitsrecht innerstaatlich unmittelbar gilt. Beispiele für Staaten, die dem Dualismus folgen, sind Deutschland, Grossbritannien und Schweden.
Völkerrechtliche Regeln von zentraler Bedeutung, deren Einhaltung ein > Staat nicht nur bestimmten anderen Staaten, sondern der internationalen Gemeinschaft als Ganzer schuldet. Beispiele für erga omnes- Regeln sind das Verbot des > Völkermords, der Schutz vor Sklaverei und Rassendiskriminierung sowie der Schutz weiterer fundamentaler > Menschenrechte. Die Einhaltung dieser Regeln liegt nicht nur im Rechtsinteresse bestimmter Staaten, mit denen eine völkervertragliche oder gewohnheitsrechtliche Beziehung besteht, sondern führt zur Verantwortlichkeit gegenüber allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft. Jedes Mitglied der internationalen Gemeinschaft kann einen fehlbaren Staat für die Verletzung der genannten Regeln verantwortlich machen. Obwohl eine Verwandtschaft zwischen erga omnes-Regeln und dem völkerrechtlichen > ius cogens besteht, ist der Blickwinkel der beiden Konzepte unterschiedlich: Bei erga omnes-Regeln steht das Interesse der internationalen Gemeinschaft an deren Durchsetzung im Vordergrund; der Begriff des > ius cogens betrifft die Frage des Umfangs und des Vorrangs dieser Normen vor anderen völkerrechtlichen Regeln.
Ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts besagt, dass sich die Hoheitsgewalt eines > Staats auf sein Staatsgebiet (Territorium) beschränkt. Nur ausnahmsweise können staatliche Gesetze oder hoheitliche Handlungen ausserhalb des eigenen Staatsgebiets Rechtswirkung entfalten. Internationale Verträge oder verbindliche Beschlüsse internationaler Organisationen können solche extraterritorialen Effekte vorsehen. Davon abgesehen kann ein Staat sein eigenes Recht nur dann auf Sachverhalte ausserhalb seines Staatsgebiets ausdehnen, wenn eine enge Beziehung zwischen dem Staat und dem Regelungsgegenstand dies rechtfertigt. Entgegen landläufiger Meinung ist beispielsweise das Gelände einer ausländischen Botschaft nicht extraterritorial. Es untersteht dem Recht des > Gaststaats. Die Botschaft geniesst lediglich Unverletzbarkeit. Das heisst, sie darf ohne Zustimmung des Entsendestaates nicht von den Behörden des Gaststaats betreten werden.
Internationale Friedensoperationen sind ein Instrument der internationalen Gemeinschaft zur Konfliktlösung und Krisenbewältigung. Sie wollen mit zivilen und militärischen Mitteln stabile und friedliche Verhältnisse schaffen. Seit dem Ende des Kalten Kriegs haben sie sich weiter entwickelt und verfügen heute häufig über ein umfangreicheres Aufgabenfeld: Friedenserhaltung und Friedenserzwingung ebenso wie Konfliktverhütung, Friedensschaffung, Friedenskonsolidierung und humanitäre Operationen. Friedensoperationen erfolgen in der Regel auf der Basis eines UNO-Mandats und lassen sich von folgenden drei Grundsätzen leiten: Unparteilichkeit, Zustimmung der Konfliktparteien zum Einsatz der Friedenstruppe, minimale Gewaltanwendung.
Begriff für sämtliche Verfahren, die eine gewaltlose Regelung eines Streits zwischen zwei oder mehreren > Staaten herbeiführen sollen. Es existieren verschiedene Verfahrensformen:
- Verhandlungen sind das erste und übliche Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten. So kann zum Beispiel ein Treffen zwischen Staaten zu einer Einigung führen.
- Über die Leistung Guter Dienste vermittelt ein Drittstaat zwischen den Parteien oder stellt die materielle Organisation des Treffens sicher.
- Über Schlichtungs- und Vergleichsverfahren legt ein Drittstaat oder eine Vergleichskommission den betreffenden Parteien eine Lösung vor, die jedoch nicht verbindlich ist.
- Untersuchungen dienen grundsätzlich nur der Feststellung von Tatsachen.
- Beim Schiedsverfahren wird die Entscheidkompetenz einer Stelle übertragen, die sich aus Personen zusammensetzt, welche von den Parteien bestimmt wurden. Der Beschluss dieser Schiedsstelle ist verbindlich.
- Die Staaten können ihren Fall auch dem Internationalen Gerichtshof vorlegen, der verbindliche Entscheidungen fällt (> Internationale Justiz).
Sitzstaat von ausländischen Vertretungen (Botschaften, Konsulate) oder > internationalen Organisationen. Der Gaststaat gewährt den Vertretungen sowie den internationalen Organisationen (und deren Mitarbeitern) bestimmte > Privilegien und Immunitäten. Die Schweiz und insbesondere der Standort Genf beherbergen eine Vielzahl von internationalen Organisationen.
Die > Charta der Vereinten Nationen (> UNO) untersagt > Staaten den Einsatz von Streitkräften. Krieg ist grundsätzlich verboten. Gemäss UNO-Charta ist der Gebrauch von Gewalt jedoch in zwei besonderen
Situationen erlaubt:
- Ein Staat hat das Recht, Notwehr geltend zu machen und im Falle eines militärischen Angriffs sein Territorium militärisch zu verteidigen, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Massnahmen getroffen hat.
- Staaten können zur Wahrung und Wiederherstellung des internationalen Friedens auf Gebrauch von Gewalt zurückgreifen, wenn ihnen dazu die ausdrückliche Erlaubnis des UNO-Sicherheitsrats in einer > Resolution aufgrund von Kapitel VII der UNO-Charta erteilt wurde.
Das Humanitäre Völkerrecht – auch Recht der bewaffneten Konflikte, Kriegsvölkerrecht oder "ius in bello" genannt – findet Anwendung in bewaffneten Konflikten, unabhängig davon, ob diese rechtmässig sind oder nicht. Das Humanitäre Völkerrecht beruht auf einem Ausgleich zwischen humanitären und militärischen Interessen. Um auch im Krieg ein Minimum an Menschlichkeit zu gewährleisten, sind die Konfliktparteien beim Einsatz der Mittel und Methoden der Kriegsführung nicht frei. Das Humanitäre Völkerrecht richtet sich nicht nur an Staaten. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen, die von Einzelpersonen (einschliesslich Zivilisten) zu beachten sind.
Zentrale Rechtsquellen des Humanitären Völkerrechts sind neben dem
> Völkergewohnheitsrecht insbesondere die universell ratifizierten Genfer Konventionen von 1949, ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977, die Haager Landkriegsordnung von 1907 (Haager Übereinkommen) und mehrere Konventionen, die spezifische Waffen verbieten oder ihren Gebrauch einschränken. Die meisten Regeln der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle wie auch viele die Kampfführung betreffende Regeln sind heute völkergewohnheitsrechtlich verbindlich.
Ein Grundprinzip des Völkerrechts, wonach ein > Staat und seine höchsten Amtsträger nicht der Gerichtsbarkeit eines andern Staats unterliegen. Es leitet sich aus der souveränen Gleichheit der Staaten ab und zählt zum > Völkergewohnheitsrecht. Seit 2004 ist es auf Grundlage eines Entwurfs der > Völkerrechtskommission auch im «Übereinkommen der UNO über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit» geregelt. Danach besteht die Immunität von Staaten nur, wenn hoheitliche Akte des Staats betroffen sind. Kann der staatliche Akt hingegen einem rechtsgeschäftlichen Handeln eines Privaten gleichgesetzt werden, so besteht keine Immunität. Ein Staatsoberhaupt geniesst für Handlungen, die es in offizieller Funktion vorgenommen hat, auch nach dem Ende der Amtszeit Immunität; bei schweren Menschenrechtsverletzungen bestehen hiervon jedoch gemäss neuerer Praxis Ausnahmen. Keine Immunität geniessen Staatsoberhäupter vor internationalen Strafgerichten, da es sich dabei um Organe der internationalen Staatengemeinschaft und nicht eines bestimmten Staats handelt.
Das wichtigste Justizorgan der > UNO mit Sitz in Den Haag. Der IGH besteht aus 15 Richtern, die jeweils von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat auf neun Amtsjahre gewählt werden. Er kann über Rechtsstreitigkeiten zwischen > Staaten entscheiden, wenn diese seine Zuständigkeit anerkannt haben. Die Urteile sind für die Parteien verbindlich. Der IGH kann auch Gutachten zu Rechtsfragen verfassen, die ihm von UNO-Organen oder anderen dazu ermächtigten Spezialorganisationen unterbreitet werden. Diesen kommt zwar keine Rechtsverbindlichkeit zu, sie geniessen jedoch aufgrund des Ansehens des IGH in der internationalen Gemeinschaft einen hohen Stellenwert. Seit seiner Arbeitsaufnahme im April 1946 als Nachfolgeorganisation des Ständigen Internationalen Gerichtshofs hat der IGH mehr als 120 Urteile zu Streitigkeiten zwischen Staaten sowie 25 Rechtsgutachten verfasst.
Zur Wahrung des > Völkerrechts und der > Menschenrechte hat die internationale Gemeinschaft auf universeller und auf regionaler Ebene mehrere Gerichtshöfe geschaffen. Für jene Staaten, welche die Gerichtshöfe anerkennen, sind die Urteile verbindlich.
Eckpfeiler der Völkerrechtsordnung ist der > Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Er ist ein Hauptorgan der Vereinten Nationen (> UNO). Kläger und Beklagte können nur > Staaten sein. Der IGH gründet auf der Vorrangstellung des Rechts und leistet einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten.
Im Bereich der Menschenrechte gewährt bis heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am effektivsten Schutz. Er ist ein Organ des Europarats und wacht über die Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsparteien in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) eingegangen sind.
Zur Beurteilung von Kriegsverbrechen hat die internationale Staatengemeinschaft seit den 1990er Jahren mehrere Kriegsverbrechertribunale eingesetzt (> Ad-hoc-Tribunale): den Internationalen Gerichtshof für Ex-Jugoslawien (1993), den Internationalen Gerichtshof für Ruanda (1994), den Spezialgerichtshof für Sierra Leone sowie die Ausserordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas zur Verfolgung der Verbrechen der Roten Khmer (2004).
Mit der Schaffung des > Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) mit Sitz in Den Haag verfügt die internationale Gemeinschaft seit 2002 zudem über eine ständige universelle Strafgerichtsbehörde zur Beurteilung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganze berühren: > Völkermord, > Verbrechen gegen die Menschlichkeit, > Kriegsverbrechen und das Verbrechen der > Aggression, sobald dieses definiert ist.
Der Seegerichtshof, der im Jahr 1996 seine Arbeit aufgenommen hat, steht den Vertragsparteien des UNO-Seerechtsübereinkommens von 1982 offen.
Internationale Organisationen sind ein auf Dauer ausgelegter Zusammenschluss von mindestens zwei > Staaten. Sie sind mit der selbstständigen Wahrnehmung eigener Aufgaben betraut und deshalb mit mindestens einem Organ ausgestattet, durch das sie handeln. Sie beruhen in der Regel auf einem multilateralen Gründungsvertrag (auch Statut oder Charta genannt), der den Aufgabenbereich und die Organe der Organisation festlegt. Internationale Organisationen leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit von den Staaten ab. Im Gegensatz zu den Staaten – den «geborenen» Rechtssubjekten – gelten internationale Organisationen deshalb als «gekorene» Rechtssubjekte. Prominentestes Beispiel einer internationalen Organisation mit universellem Charakter sind die Vereinten Nationen (> UNO).
Eine Form der > friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, bei der die Parteien vorgängig einwilligen, ihre Differenzen einem Schiedsgericht (bestehend aus einem oder mehreren Schiedsrichtern) zu unterbreiten. Dabei kann eine bereits bestehende Streitschlichtungsorganisation (zum Beispiel > Ständiger Schiedsgerichtshof) oder ein sich nur für den konkreten Fall konstituierendes Forum angerufen werden. Entscheidungen der Schiedsgerichte sind für die Parteien in jedem Fall verbindlich. Die Streitschlichtung hat heute unter anderem grosse Bedeutung im internationalen Investitionsschutzrecht: Aufgrund entsprechender Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen können private Unternehmen direkt gegen Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht Klage wegen Verletzung der Vertragsbestimmungen einreichen.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag verfolgt Individuen, welche die schwersten die internationale Gemeinschaft betreffenden Verbrechen begangen haben: > Völkermord, > Verbrechen gegen die Menschlichkeit und > Kriegsverbrechen. Auch der Tatbestand der > Aggression fällt in seinen Kompetenzbereich, sobald die internationale Gemeinschaft sich auf eine Definition des Begriffs geeinigt hat. Der ICC arbeitet subsidiär, d.h. er kommt erst dann zum Einsatz, wenn die für die Strafverfolgung primär zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Ermittlungen oder die Verfolgung ernsthaft zu betreiben.
Grundlage des ICC ist das «Römer Statut», das 2002 in Kraft trat. Derzeit gehören ihm 110 Vertragsstaaten an, darunter die Schweiz (Stand 2009).
Erklärung einer Partei eines > Völkerrechtsvertrags, wie sie eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags auslegt. Eine Interpretationserklärung ist dabei von einem > Vorbehalt zu unterscheiden: Während mit einem Vorbehalt die Rechtswirkung einer Vertragsbestimmung ausgeschlossen oder abgeändert werden soll, bewegt sich eine Interpretationserklärung im Rahmen einer zulässigen Auslegung. Sie bedarf daher im Gegensatz zum Vorbehalt auch nicht der Annahme durch die anderen Vertragsparteien.
Das ius ad bellum betrifft die Rechtmässigkeit der Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt. Diese wird in der > Charta der Vereinten Nationen geregelt.
Das ius in bello oder > Humanitäre Völkerrecht findet ausschliesslich im Fall eines bewaffneten Konflikts Anwendung, und zwar unabhängig davon, ob er rechtens ist oder nicht. Es regelt zum einen die Kriegsführung und zum andern den Schutz der Opfer.
Bezeichnet die zwingenden Regeln des > Völkergewohnheitsrechts, die unter allen Umständen beachtet werden müssen. Ein > Völkerrechtsvertrag und alle anderen Rechtshandlungen, die gegen ius cogens verstossen, sind nichtig. Im Unterschied zum verwandten Konzept der > erga omnes-Regeln (deren Einhaltung allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft geschuldet ist), liegt das Hauptaugenmerk beim ius cogens auf dem Inhalt der Normen und deren Vorrang. Zum ius cogens zählen insbesondere das > Gewaltverbot und die Verbote von > Völkermord und Folter.
System zur Friedenssicherung; danach verpflichten sich alle beteiligten > Staaten, grundsätzlich keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden, aber bei kollektiven Zwangsmassnahmen gegen einen allfälligen Aggressor (> Aggression) mitzuwirken. Im Unterschied zu einem reinen Verteidigungsbündnis kann der Aggressor dabei auch ein Staat sein, der an sich Teil der Organisation für kollektive Sicherheit ist. Ein System kollektiver Sicherheit richtet sich somit nicht nur gegen aussen, sondern auch gegen innen. Ein Beispiel für eine solche Organisation ist die > UNO, wobei hier keine Verpflichtung zur Teilnahme an militärischen Zwangsmassnahmen besteht.
Kriegsverbrechen sind schwere Verletzungen jener Bestimmungen der Genfer Konventionen von 1949, die Personen und Güter schützen, sowie schwere Verstösse gegen die in internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten geltenden Gesetze und Gebräuche. Als Kriegsverbrechen gelten namentlich vorsätzliche Tötung, Folter, Vertreibung, unmenschliche Behandlung, rechtswidrige Gefangenhaltung, Geiselnahme, vorsätzlicher Angriff auf geschützte Zivilpersonen und geschützte zivile Objekte, Eingliederung von Kindern in die Streitkräfte, Plünderung. Die > Staaten sind verpflichtet, Personen vor Gericht zu stellen oder auszuliefern, die verdächtigt werden, in ihrem Hoheitsgebiet Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Als Menschenrechte gelten diejenigen Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins, unabhängig von Hautfarbe und Staatsangehörigkeit, politischer oder religiöser Überzeugung, sozialer Stellung, Geschlecht oder Alter zukommen. Sie werden auf internationaler Ebene durch ein Geflecht von > Übereinkommen, > Resolutionen und Erklärungen > internationaler Organisationen sowie durch das > Völkergewohnheitsrecht geschützt.
Dieses System des internationalen Menschenrechtsschutzes ist verknüpft mit dem > Humanitären Völkerrecht und dem internationalen Flüchtlingsrecht. Die drei Bereiche überschneiden sich zwar, müssen systematisch aber doch voneinander unterschieden werden: So kommt das Humanitäre Völkerrecht (namentlich die vier Genfer Konventionen von 1949 samt Zusatzprotokollen von 1977) grundsätzlich nur im Falle bewaffneter Konflikte zur Anwendung. Das internationale Flüchtlingsrecht wiederum (zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 samt Zusatzprotokoll) ist nur auf anerkannte Flüchtlinge sowie, in beschränktem Masse, auf Asylbewerber anwendbar. Menschenrechte hingegen gelten nach heutigem Verständnis jederzeit und für jedermann.
Danach erlangen völkerrechtliche Normen automatisch innerstaatliche Geltung (im Gegensatz zum > Dualismus). Völkerrechtliche Regeln werden damit als Teil des Landesrechts verstanden. Zur innerstaatlichen Geltung von > Völkerrechtsverträgen oder > Völkergewohnheitsrecht bedarf es daher keines staatlichen Transformationsaktes in der Form eines Gesetzes. Dem monistischen System folgen zum Beispiel Frankreich, die USA und die Schweiz.
Man spricht von Multilateralismus, wenn Fragen von öffentlichem Interesse zwischen mehr als zwei > Staaten diskutiert und verhandelt werden. > Internationale Organisationen und Gremien wie die > UNO, die Welthandelsorganisation, die EU und der Europarat dienen als Forum für solche Diskussionen.
Im Zuge der Globalisierung werden immer mehr internationale > Übereinkommen in diesen multilateralen Strukturen ausgehandelt.
Rechtsstatus eines > Staats, der – immerwährend oder zeitlich begrenzt – darauf verzichtet, an einem bewaffneten Konflikt teilzunehmen. Die Haager Übereinkommen von 1907, ergänzt durch das > Völkergewohnheitsrecht, definieren die Rechte und Pflichten eines neutralen Staats. Ein neutraler Staat hat im Wesentlichen folgende Rechte: Sein Territorium ist unverletzlich; Privatunternehmen, die sich auf seinem Territorium befinden, können mit kriegführenden Staaten freien Handel treiben; die Handelsfreiheit der Privatunternehmen gilt auch für den Verkauf von Waffen, Munition und allem Kriegsmaterial.
Zu den Pflichten eines neutralen Staats gehört vorab, sich der Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt zwischen Drittstaaten fern zu halten. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, die Kriegsparteien mittels Waffen oder Truppen zu unterstützen (er kann demnach nicht Mitglied einer militärischen Allianz wie etwa der Nato sein). Es ist ihm zudem nicht erlaubt, den Kriegsparteien sein Territorium für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Wenn er Handelsbeschränkungen für Waffen, Munition und alles Material, das einer Streitkraft von Nutzen sein kann, einführt,muss er die restriktiven Massnahmen für alle Kriegsparteien gleich anwenden. Schliesslich muss ein neutraler Staat in der Lage sein, sein Territorium militärisch zu verteidigen.
Das Neutralitätsrecht gilt nicht für Wirtschaftssanktionen. Neutrale Staaten können sich an den von der > UNO, der EU oder einer anderen Staatengruppe beschlossenen > Sanktionen beteiligen. Es gilt ebenfalls nicht für militärische Sanktionen, die der UNO-Sicherheitsrat gemäss Kapitel VII der > Charta der Vereinten Nationen beschliesst. Die von der UNO beschlossenen militärischen Sanktionen sind nicht – im Sinne des Neutralitätsrechts – mit einem Krieg gleichzustellen, sondern mit rechtlichen Massnahmen, mit denen Beschlüsse durchgesetzt werden, die der Sicherheitsrat im Namen der internationalen Gemeinschaft für die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit fasst. Das Neutralitätsrecht hindert demnach neutrale Staaten nicht, sich an den vom Sicherheitsrat gemäss Kapitel VII der Charta beschlossenen Sanktionen zu beteiligen.
Nichtregierungsorganisationen sind Institutionen des Privatrechts, die ihre Aktivitäten unabhängig vom Einfluss staatlicher Behörden ausüben. NGOs können einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung und die Willensbildung ausüben. Sie können Konsultativstatus bei > internationalen Organisationen erlangen, Zusammenarbeitsverträge eingehen oder Mandate, zum Beispiel im Rahmen von humanitären Missionen oder Schutzaufträgen, wahrnehmen.
Lat. : «Verträge sind einzuhalten»; > Staaten und > internationale Organisationen müssen > Völkerrechtsverträge, deren Vertragspartei sie sind, einhalten. Dieser Grundsatz bildet einen zentralen Pfeiler der internationalen Rechtsordnung. Er ist in den Wiener Übereinkommen von 1969 und 1986 über das Vertragsrecht festgehalten und lautet: «Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.»
Vorrechte, steuerliche Befreiungen und Erleichterungen für Mitglieder des diplomatischen Personals und deren Familie so wie für Personen, die einen gleichwertigen Status haben (zum Beispiel internationale
Funktionäre).
Die Privilegien und Immunitäten umfassen freie Kommunikation zwischen der diplomatischen Mission und den Behörden des Entsendestaats; Unverletzlichkeit des diplomatischen Personals, das weder verhaftet noch inhaftiert werden darf; Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten (die örtlichen Behörden benötigen für einen Zutritt die Genehmigung des Missionschefs); Immunität vor der Gerichtsbarkeit (gegen einen diplomatischen Vertreter oder seine Familie können keine Gerichtsverfahren eingeleitet werden); Steuervergünstigungen.
Die Privilegien und Immunitäten werden nicht zugestanden, um den Einzelnen persönlich zu bevorzugen, sondern um ihm die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben in völliger Unabhängigkeit vom Empfangsstaat zu ermöglichen.
Personen, die Privilegien und Immunitäten geniessen, haben die Gesetze des Residenzlandes zu respektieren (Artikel 41 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und Artikel 55 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen).
Beschlüsse > internationaler Organisationen und internationaler Konferenzen werden Resolution genannt. Resolutionen haben ein standardisiertes Format. Sie setzen sich aus einer Präambel und einer Anzahl operativer Paragraphen zusammen. Die meisten Resolutionen sind nicht rechtsverbindlich, sondern haben empfehlenden Charakter, so etwa die Resolutionen der Generalversammlung der > UNO (mit Ausnahme jener, die das interne Recht der Organisation betreffen). Anders verhält es sich bei Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, die für alle > Staaten unmittelbar rechtsverbindlich sind. Resolutionen tragen zuweilen andere Bezeichnungen («Beschluss», «Empfehlung», «Erklärung» oder ähnliches).
Gesamtheit der diplomatischen, wirtschaftlichen oder militärischen Massnahmen eines > Staats oder einer > internationalen Organisation, um eine Völkerrechtsverletzung zu stoppen, die eine Organisation festgestellt hat oder deren Opfer ein Staat zu sein glaubt.
Sanktionen gegen einen Staat, der den internationalen Frieden gefährdet, beschliesst der > UNO-Sicherheitsrat im Namen der Staaten. Die Welthandelsorganisation ist für Sanktionen bei Verstössen gegen internationale Handelsvorschriften zuständig. In den anderen Bereichen dürfen die Staaten nach eigenem Belieben nicht-militärische Sanktionen ergreifen, wobei diese verhältnismässig zum erlittenen Schaden sein müssen.
Der Gebrauch von Gewalt ist von der UNO-Charta verboten (> Gewaltverbot). Sanktionen müssen vorangekündigt werden, bevor sie in Kraft treten.
Neben den rechtlich verbindlichen > Völkerrechtsverträgen gibt es zahlreiche internationale Instrumente, die keine rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen können, die aber dazu bestimmt sind, > Staaten oder > internationale Organisationen zu einem bestimmten Verhalten (Tun oder Unterlassen) anzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel > Resolutionen der UNO-Generalversammlung (> UNO), die empfehlenden Charakter haben. Solche «sanften» Texte wecken Erwartungen an das Verhalten der Adressaten, denen sich diese oft nicht völlig entziehen können. Zuweilen kann sich Soft Law auch zu > Völkergewohnheitsrecht verdichten oder Gegenstand einer späteren vertraglichen Regelung werden.
Auf internationaler Ebene gilt ein > Staat als souverän, wenn er unabhängig ist von allen übrigen Völkerrechtssubjekten (Staaten, > internationalen Organisationen). Er muss folglich nur jene Verpflichtungen erfüllen, die er selbst eingegangen ist, sowie Verpflichtungen, die sich aus dem zwingenden Völkerrecht (> ius cogens) ergeben.
Der Staat ist die zentrale Rechtsfigur des Völkerrechts. Staaten gelten als «geborene», originäre Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet die völkerrechtliche Rechtsfähigkeit aus sich heraus an: Sie sind in umfassender Weise Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten und können ohne Weiteres > Völkerrechtsverträge abschliessen und zur Schaffung von > Völkergewohnheitsrecht beitragen.
Drei Elemente machen einen Staat aus: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Unter Staaten gilt der Grundsatz der souveränen Gleichheit (> Souveränität).
> Internationale Organisation mit über 100 Mitgliedstaaten. Der Ständige Schiedsgerichtshof ist kein Gericht im traditionellen Sinn, sondern ein Forum, das Dienstleistungen im Rahmen der > friedlichen Beilegung von Streitigkeiten übernimmt. Hierzu stellt der Schiedsgerichtshof einen Pool von qualifizierten Schiedsrichtern sowie administratives Personal zur Verfügung. Gegründet mit > Völkerrechtsvertrag im Jahre 1899, stellt der Ständige Schiedsgerichtshof den ersten globalen Mechanismus zur Streitbeilegung zwischen > Staaten dar. Heute werden die Dienstleistungen des Ständigen Schiedsgerichtshofs für Streitschlichtungen aller Art genutzt, so auch für Verfahren mit Beteiligung internationaler Organisationen, privater Unternehmen oder von Einzelpersonen.
Der Begriff «Terrorismus» ist durch das Völkerrecht noch nicht definiert. Indessen verbieten das > Völkerrecht, die > Menschenrechte und das > Humanitäre Völkerrecht zahlreiche mit dem Terrorismus verknüpfte Handlungen und Aktivitäten. So untersagt das Humanitäre Völkerrecht Anschläge gegen die Zivilbevölkerung und gegen zivile Objekte sowie unterschiedslose Angriffe und Geiselnahmen sowohl in internationalen als auch in nicht internationalen bewaffneten Konflikten. Zudem verbietet es ausdrücklich die Androhung und Anwendung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten.
Beim so genannten «Krieg gegen den Terror» handelt es sich um ein politisches, nicht ein juristisches Konzept. Das Humanitäre Völkerrecht gilt ausschliesslich in bewaffneten Konflikten, zum Beispiel in Afghanistan und im Irak. Auf andere Situationen, die mit dem Begriff «Krieg gegen den Terror» verknüpft werden (zum Beispiel im Zusammenhang mit den Attentaten von Madrid und London in den Jahren 2004 und 2005), ist das Humanitäre Völkerrecht nicht anwendbar, denn es liegt kein bewaffneter Konflikt vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass terroristische Handlungen und ihre Bekämpfung in einem rechtsfreien Raum erfolgen. Die Menschenrechte, das jeweilige Landesrecht sowie die zahlreichen > Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus im allgemeinen Völkerrecht kommen in solchen Situationen zur Anwendung.
Standardbegriff zur Bezeichnung mehrseitiger Vereinbarungen (> Multilateralismus), die in der Regel unter der Schirmherrschaft > internationaler Organisationen getroffen werden und Fragen der internationalen Beziehungen oder des internationalen Rechts regeln. Beispiel: Wiener Vertragsrechtskonvention, die Haager Übereinkommen und die Genfer Konventionen.
Eine Völkerrechtsregel ist dann unmittelbar anwendbar (self-executing), wenn sie bezüglich der durch sie festgelegten Rechte und Pflichten genügend bestimmt und klar formuliert ist. In diesem Fall können innerstaatliche Gerichte und Behörden die Regel direkt anwenden. Ist die Völkerrechtsregel hingegen nur programmatischer Natur, so muss sie zuerst innerstaatlich konkretisiert werden, um schliesslich von Gerichten und Behörden direkt angewendet werden zu können (non self-executing).
Die Frage der (unmittelbaren) Anwendbarkeit stellt sich insbesondere in Staaten, die dem > Monismus folgen, da hier Völkerrecht automatisch gilt; je nach Art der Transformation kann sie sich aber auch in > dualistischen Staaten stellen.
Die UNO ist eine > internationale Organisation mit globalem Anspruch. Sie umfasst 192 Mitgliedstaaten (Stand 2008) und bildet ein Forum zur Diskussion praktisch sämtlicher Themen von internationalem Interesse. Die UNO fördert Sicherheit und Frieden, setzt sich für die > Menschenrechte, den Abbau der sozialen Gegensätze sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein und leistet humanitäre Hilfe.
Die wichtigsten Organe der UNO sind:
- die Generalversammlung (bestehend aus Vertretern der > Staaten), die über Fragen von internationaler Tragweite berät;
- der Sicherheitsrat (bestehend aus fünfzehn Mitgliedstaaten), der die Hauptverantwortung für die Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit trägt;
- das Generalsekretariat, das die UNO verwaltet und die Beschlüsse der Organe ausführt;
- der Internationale Gerichtshof, der das wichtigste Justizorgan der UNO ist (> Internationale Justiz).
Zum System der Vereinten Nationen gehört auch eine grosse Zahl von Sonderorganisationen. Dies sind rechtlich selbstständige internationale Organisationen, die durch Abkommen mit der UNO verbunden sind (zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation WHO) . Die Schweiz ist der UNO als Vollmitglied im Jahr 2002 beigetreten. Zuvor hatte sie den Beobachterstatus inne (seit 1948) und war Mitglied der UNO-Sonderorganisationen.
Die Unterzeichnung erfolgt durch die Regierungsbevollmächtigten am Schluss des Vertrags (> Völkerrechtsvertrag) und bewirkt dessen Abschluss; sie verpflichtet den > Staat, sich nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrags zu verhalten. Falls das Abkommen nichts anderes vorsieht, wird ein Staat mit der Unterzeichnung aber noch nicht Vertragspartei.
Der Staat ist erst nach der Ratifizierung völkerrechtlich verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. In der Schweiz stimmt die Bundesversammlung der Ratifizierung von Verträgen zu. Eine Ausnahme bilden jene Verträge, welche die Regierung aufgrund eines Gesetzes oder Vertrags selber zu unterzeichnen und ratifizieren ermächtigt ist. Mit einem Beitritt wird ein Staat durch einen einzigen Akt Partei eines Vertrags, ohne diesen vorher unterzeichnet zu haben.
Handlungen, die bei einem ausgedehnten oder systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung vorsätzlich grosses Leid oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit verursachen, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dazu zählen insbesondere vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung der Bevölkerung, Freiheitsentzug unter Verstoss gegen die Grundregeln des Völkerrechts, Folter, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation und ähnliche Formen schwerer sexueller Gewalt, Verfolgung aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen, Apartheid sowie das Verschwindenlassen von Personen.
Zusammen mit den > Völkerrechtsverträgen stellt das Gewohnheitsrecht eine der Grundlagen für die Rechte und Pflichten der Staaten dar (> Völkerrechtsquellen). Man spricht von Völkergewohnheitsrecht, wenn Staaten gewisse Handlungsweisen annehmen in der Überzeugung, einer Verpflichtung nachzukommen.
Die Entstehung von Gewohnheitsrecht setzt zwei Elemente voraus: eine regelmässige Wiederholung identischer Handlungsweisen seitens der Staaten sowie deren Überzeugung, dabei auf der Ebene des Rechts (und nicht zum Beispiel der Moral oder der Höflichkeit) zu handeln.
Als Völkermord gelten Handlungen, deren Ziel die vollständige oder teilweise Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe ist. Dazu zählen insbesondere:
- Tötung;
- das Zufügen von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden;
- Massnahmen, die Geburten verhindern oder eine Gruppe physisch zerstören;
- die gewaltsame Überführung von Kindern in eine andere Gruppe.
Die Verhütung und Bestrafung des Völkermords ist Gegenstand eines UNO-Übereinkommens von 1948.
Das Völkerrecht entsteht im Zusammenwirken der > Staaten und regelt das Zusammenleben zwischen ihnen. Es ist Grundlage für Frieden und Stabilität und zielt auf den Schutz und das Wohl der Menschen ab. Mit zunehmender Globalisierung werden völkerrechtliche Beziehungen bedeutsamer, aber auch komplexer. Völkerrecht umfasst so unterschiedliche Themen wie > Gewaltverbot, > Menschenrechte, Schutz der Menschen bei Kriegen und Konflikten (> Humanitäres Völkerrecht), Kampfgegen Terror (> Terrorismus) und gegen andere schwere Verbrechen. Zudem regelt es Bereiche wie Umwelt, Handel, Entwicklung, Telekommunikation oder Transportwesen.
Auf Grund der > Souveränität der Staaten gilt das Völkerrecht für jeden Staat nur soweit, als er zugestimmt hat, bestimmte internationale Verpflichtungen zu übernehmen (> Völkerrechtsverträge und > Völkergewohnheitsrecht). Ausgenommen ist das zwingende Völkerrecht, das grundlegende Normen beinhaltet, über die sich kein Staat hinwegsetzen darf, zum Beispiel das Genozidverbot (> ius cogens). In der Schweiz entscheiden in der Regel die Eidgenössischen Räte und, via das obligatorische oder fakultative Referendum, das Volk über völkerrechtliche Verpflichtungen. Im Verhältnis zum Landesrecht gilt das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts (> Monismus).
Ein subsidiäres Organ der Generalversammlung der > UNO. Die Völkerrechtskommission besteht aus 34 anerkannten Völkerrechtsexperten, die von der Generalversammlung für jeweils fünf Amtsjahre gewählt werden. Ihre Aufgabe besteht darin, das Völkerrecht weiterzuentwickeln und zu kodifizieren. Hierzu arbeitet sie Vertragsentwürfe aus, die sie der Generalversammlung unterbreitet. Die Generalversammlung kann daraufhin den UNO-Mitgliedstaaten empfehlen, auf der Grundlage des Entwurfs einen multilateralen > Völkerrechtsvertrag abzuschliessen. Die wichtigsten in diesem Verfahren geschlossenen Verträge sind die Wiener Vertragsrechtskonvention, die Wiener Konventionen zum Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, das Seerechtsübereinkommen sowie das Statut des > Internationalen Strafgerichtshofs. Die Entwürfe der Völkerrechtskommission haben jedoch aufgrund des Renommés ihrer Mitglieder bereits einen Einfluss, wenn sie von den Staaten noch nicht in einem Völkerrechtsvertrag angenommen wurden. Ein Beispiel ist der Entwurf der Völkerrechtskommission zur Staatenverantwortlichkeit aus dem Jahr 2001, der in der Rechtspraxis oft herangezogen wird.
Die Quellen des Völkerrechts sind > Völkerrechtsverträge, > Völkergewohnheitsrecht sowie allgemeine Rechtsprinzipien. Letztere beinhalten Rechtsgrundsätze, die in den meisten Rechtssystemen der Welt anerkannt sind (zum Beispiel Treu und Glauben). Zur Auslegung dieser Quellen werden auch die Entscheidungen von Gerichten sowie Lehrmeinungen anerkannter Völkerrechtler herangezogen. Die autoritative Aufzählung der Völkerrechtsquellen findet sich in Artikel 38 des Statuts des > Internationalen Gerichtshofs.
Ein völkerrechtlicher Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen > Staaten oder zwischen Staaten und > internationalen Organisationen zur Festlegung internationaler Vorschriften in einem gewissen Bereich. Gemeinsam mit dem > Völkergewohnheitsrecht stellt der Vertrag eine der Grundlagen für die Rechte und Pflichten der Staaten dar. Die Vereinbarung kann unterschiedliche, jedoch gleichwertige Bezeichnungen haben: Vertrag, > Übereinkommen, Abkommen, Protokoll, Erklärung, Charta (zum Beispiel die > UNO-Charta), Pakt, Briefwechsel etc.
Der Bereich des Völkerrechts, der die Strafbarkeit von Einzelpersonen für die Begehung internationaler Verbrechen vorsieht. Als internationale Verbrechen gelten zum Beispiel > Völkermord, > Verbrechen gegen die Menschlichkeit, > Kriegsverbrechen sowie (von der Staatengemeinschaft noch nicht abschliessend definiert) > Aggression. Aufgrund des so genannten Weltrechtsprinzips ist grundsätzlich jeder Staat dazu ermächtigt, Einzelpersonen für die Begehung der genannten internationalen Verbrechen im innerstaatlichen Strafverfahren anzuklagen und zu verurteilen. Ein Beispiel dafür ist das Verfahren gegen den ehemaligen chilenischen Staatschef Augusto Pinochet, der in Spanien angeklagt und daraufhin in Grossbritannien verhaftet worden war. Auf internationaler Ebene wurden in den 1990er Jahren in der Tradition der Prozesse von Nürnberg und Tokio durch den UNO-Sicherheitsrat spezielle > Ad-hoc-Tribunale errichtet, die für internationale Straftaten im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda zuständig sind. Seit 2002 besteht der > Internationale Strafgerichtshof, vor dem subsidiär zu innerstaatlichen Verfahren Einzelpersonen in bestimmten Fällen für die Begehung internationaler Straftaten angeklagt werden können.
Erklärung eines Vertragsstaats, dass er die Anwendung einer Vertragsbestimmung für sich ausschliesst oder abändert. Vorbehalte ermöglichen, dass mehr Staaten Vertragspartei werden, beeinträchtigen jedoch die einheitliche Anwendung des Vertrags. > Völkerrechtsverträge können die Möglichkeit zur Erklärung von Vorbehalten ausschliessen oder beschränken.
