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Reisehinweise Malaysia
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Letzte Aktualisierung: 18.01.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land ist grundsätzlich stabil. Es bestehen aber gewisse politische Spannungen.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die Medien oder Ihren Reiseveranstalter, ob Protestaktionen geplant sind. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Gewalttätige Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind möglich.
Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Provinz Sabah: 2000 und 2003 wurden Touristen und Hotelangestellte an der Ostküste Sabahs entführt und in die südlichen Philippinen verschleppt. Die malaysische Regierung hat die Sicherheitsvorkehrungen in diesem Gebiet verschärft (Polizei- und Militärpatrouillen). Trotzdem ist an der Ostküste Sabahs Vorsicht geboten, vor allem auf dem offenen Wasser.
Taschen- und andere Diebstähle sind immer häufiger, vor allem in Stadtgebieten und Touristenzentren. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Motorradfahrern verübt. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet und kommt auch in Hotels, Restaurants und Duty-Free-Shops im Flughafen vor.
- Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristen unter irgend einem Vorwand zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Verluste von einigen Tausend Franken sind keine Seltenheit.
- Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
In den Meerengen und küstennahen Gewässern kommen Piratenüberfälle vor, die sich gegen Fischerboote, Handelsschiffe und Jachten richten.
Demonstrationen sind bewilligungspflichtig. Gegen die Teilnehmer von unbewilligten Kundgebungen gehen die Ordnungskräfte hart vor. Besitz und Einfuhr von Waffen und Munition sind verboten und können je nach Menge die Todesstrafe zur Folge haben. Zu den Sittlichkeitsverbrechen gehören u.a. auch gleichgeschlechtliche Handlungen. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen jeder Art von Drogen äusserst hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet. Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.
Malaysia ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders ausserhalb der grösseren Agglomerationen und Touristenorte.
Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Malaysier/in muslimischen Glaubens sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann beim Herausgeber bezogen werden: Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
Malaysia liegt in einer Region, in der Erd- und Seebeben vorkommen.
Während der Monsunzeit wird das Land oft von heftigen Gewittern heimgesucht, die mitunter Erdrutsche und Überschwemmungen auslösen können. (Nordost-Monsun: November/Dezember bis März; Südwest-Monsun: Juni bis September/Oktober).
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kuala Lumpur.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Im Sommer und Herbst können Waldbrände in der Region starke, rauchige Luftverschmutzung verursachen (Haze). Atembeschwerden sind oft die Folge davon.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

