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Sanktionen
Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um Frieden und Sicherheit durchzusetzen. Neben dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) verhängen auch regionale Organisationen wie die Europäische Union Sanktionen. Als UNO-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, die vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen umzusetzen.
Umfassende Sanktionen gelten unterschiedslos für Staaten und deren Bürgerinnen und Bürger. Sie haben oft erhebliche negative humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sowie auf Drittstaaten. Aufgrund der negativen Erfahrungen mit den Irak-Sanktionen während der 1990er Jahre, werden heute von der UNO nur noch gezielte Sanktionen verhängt. Gezielte Sanktionen richten sich direkt an natürliche und juristische Personen, welche für einen Friedensbruch oder die Bedrohung der internationalen Sicherheit verantwortlich sind. Diese so genannten „targeted sanctions“ sind demzufolge meist wirksamer und haben keine oder bedeutend geringere Nebeneffekte auf die Zivilbevölkerung und Drittländer.
Beispiele für gezielte Sanktionen:
- Blockierung von Vermögenswerten
- Verhängung von Reisebeschränkungen für bestimmte Personen
- Restriktionen des Handels mit bestimmten Gütern (z. B. Diamanten, Öl, Waffen)
Gezielte Sanktionen werden zudem als Mittel im Kampf gegen den Terrorismus verwendet.
Die Schweiz hat konzeptuelle Arbeit auf dem Gebiet der gezielten Finanzsanktionen geleistet. 1998 und 1999 diskutierten internationale Sachverständige in Interlaken auf Einladung der Schweizer Regierung über Verbesserungsmöglichkeiten für dieses Instrument. Die Ergebnisse des Interlaken-Prozesses wurden im Jahr 2001 als Handbuch veröffentlicht.
Das wesentliche Instrument zur Umsetzung der vom Sicherheitsrat beschlossenen gezielten Sanktionen sind die von den Sanktionskomitees (Unterorgane des Sicherheitsrates für ein spezifisches Sanktionsregime) erstellten Namenslisten. Für die betroffenen Individuen hat die Aufführung auf einer solchen Liste einschneidende Konsequenzen, weshalb die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Aufnahme- („Listing“) und Streichungsverfahren („Delisting“) von zentraler Bedeutung ist.
Mit dem Ziel, die rechtsstaatlichen Defizite der Sanktionsregime zu beheben, engagiert sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten für die Verbesserung der Prozeduren bei der Aufnahme von Einzelpersonen und Personengruppen auf die Sanktionslisten. Im Dezember 2009 hat der Sicherheitsrat die Einsetzung einer Ombudsstelle für das Delisting-Verfahren im Rahmen des Al-Qaida/Taliban Sanktionsregimes beschlossen. Der Sicherheitsrat ist damit dem Kernanliegen der Initiative der Schweiz und ihrer Partner entgegengekommen und hat einen wichtigen Schritt in Richtung rechtsstaatlich genügender, fairer und klarer Verfahren gemacht.
