Reisehinweise für: Guinea-Bissau
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Letzte Aktualisierung: 04.03.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Es bestehen weiterhin starke Spannungen im politischen, sozialen und militärischen Umfeld. Am 2. März 2009 ist der Präsident ermordet worden. Dies nachdem der Armeechef am 1. März 2009 durch ein Bombenattentat ums Leben gekommen war.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, treten Sie generell mit Zurückhaltung auf und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (allfällige Ausgangssperren, Sicherheitskontrollen etc.).
Das Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance ist instabil und unsicher. Es ist wiederholt zu Zusammenstössen zwischen rivalisierenden Rebellenfraktionen und der Armee gekommen. Im Frühjahr 2006 forderten Gefechte mehrere Todesopfer. Die verminten Zonen sind nicht klar gekennzeichnet. Von Reisen ins Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance wird abgeraten.
Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt verminte Gebiete, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.
Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) ist der Verkehr erheblich erschwert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.
Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben verschiedenen (Tropen-)Krankheiten kommt auch Tuberkulose vor.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
