Reisehinweise für: Pakistan
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Letzte Aktualisierung: 21.07.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die Sicherheitslage hat sich seit dem Sommer 2008 zusehends verschlechtert. Die politische Lage ist gespannt, und es besteht die Gefahr von politisch-religiös motivierten Gewalttaten. Unruhen können jederzeit unvermittelt ausbrechen. Mit weiteren Terroranschlägen muss gerechnet werden, auch gegen ausländische Einrichtungen. Ausserdem besteht auch für westliche Staatsangehörige das Risiko von Entführungen.
Vor diesem Hintergrund wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Pakistan abgeraten.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie die folgenden Informationen und Empfehlungen, und hinterlegen Sie bei der schweizerischen Botschaft in Islamabad oder dem Generalkonsulat in Karachi folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Pakistan und in der Schweiz.
Reisen nach Pakistan sind mit hohen Risiken verbunden.
Die politische Lage ist gespannt. Es muss mit Demonstrationen und gewalttätigen Ausschreitungen gerechnet werden.
Im ganzen Land besteht die Gefahr von politisch-religiös motivierten Gewalttaten. Sie sind Ausdruck von Spannungen zwischen verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen oder zwischen religiösen Extremisten und dem Staat.
Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Im Jahr 2007 haben Anschläge auf politische Veranstaltungen und andere Ziele zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Der Trend setzt sich im Jahr 2008 verstärkt fort. Anschläge richten sich auch gezielt gegen Ausländer, westliche Einrichtungen und christliche Institutionen. Am 15. März 2008 wurde in Islamabad ein Attentat auf ein bei Ausländern beliebtes Restaurant verübt, am 20. September 2008 auf ein internationales Hotel. Beide Anschläge forderten Todesopfer und Verletzte. Die Rubrik Reisen und Terrorismus macht auf die diesbezüglichen Risiken aufmerksam.
Zwischen Pakistan und Indien bestehen langjährige politische Spannungen. Die beiden Regierungen haben verschiedene vertrauensbildende Massnahmen angeordnet. Eine Lösung des Konflikts ist aber noch nicht erkennbar und eine erneute Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.
Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien, die lokalen Sicherheitsbehörden. Bei Geschäftsreisen ist es von Vorteil, auch einen pakistanischen Geschäftspartner über die genauen Verhältnisse vor Ort zu befragen.
Meiden Sie Menschenansammlungen und grössere Gruppen von Sicherheitskräften sowie Demonstrationen jeder Art; sie gelten als mögliche Anschlagsziele. Dasselbe gilt für belebte Plätze und Märkte sowie die Nähe von militärischen und polizeilichen Einrichtungen.
Verschiedene Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung besucht werden - auch solche, die in diesem Kapitel nicht aufgezählt werden. Die pakistanischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft in Bern und Generalkonsulat in Zürich) erteilen nähere Auskunft darüber.
Islamabad: In Islamabad wurden im Jahr 2008 mehrere Bombenanschläge auf Ziele mit einem Bezug zum Westen verübt (z.B. bei Ausländern beliebtes Restaurant, Hotel Marriott). Beschränken Sie Ihren Aufenthalt auf das notwendige Minimum und lassen Sie sich in dieser Stadt von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten. Verzichten Sie möglichst auf Restaurantbesuche, und meiden Sie die grossen Shopping Centers während der Hauptgeschäftszeiten.
Nördliche Landesteile: Gilgit ist wiederholt Schauplatz von inner-religiösen Auseinandersetzungen geworden. In solchen Fällen kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Stadt verhängt werden. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage.
Wählen Sie das Flugzeug, um nach Chitral, Gilgit und Skardu zu reisen; von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Die Hauptstrasse Karakorum Highway sowie die Strassen nach Chitral führen durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten ist die Überfallgefahr sehr hoch.
North West Frontier Province (NWFP): Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten (s. unten Grenzgebiete zu Afghanistan) strahlen vermehrt in die übrigen Gebiete von NWFP aus. Die Sicherheitslage in der Provinz verschlechtert sich seit Sommer 2007 laufend. Von Reisen in die NWFP wird abgeraten (inkl. Swat Valley).
Grenzgebiete zu Afghanistan: Die Grenzzone zu Afghanistan ist unsicher. Die vorwiegend autonomen Stammesgebiete (Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet afghanischer Talibankämpfer. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig. Ausserdem besteht in einzelnen Regionen die Gefahr von Landminen. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Afghanistan wird abgeraten, einschliesslich der Stammesgebiete.
Grenzgebiete zu Indien: In Kaschmir sind Teile der Waffenstillstandsline (Line of Control) vermint. Trotz eines im November 2003 erklärten Waffenstillstands können bewaffnete Übergriffe nicht völlig ausgeschlossen werden. Von Reisen entlang der Waffenstillstandslinie wird abgeraten. Das Gebiet ist ausserdem nur mit offizieller pakistanischer Genehmigung zugänglich.
Der einzige, für Ausländer geöffnete Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan befindet sich in Wagah zwischen Lahore und Amritsar.
Balochistan, Sindh und südlicher Punjab: In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross.
In Balochistan haben ausserdem bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen und gegen die Infrastruktur (z.B. Strassen- und Bahnverkehr). Teile der Provinz sind vermint.
Für dringende Reisen wird empfohlen, ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen pakistanischen Vertrauensperson zu reisen.
Karachi: Die Gewaltkriminalität in Karachi ist höher und die Zahl der Anschläge grösser als anderswo im Land. Lassen Sie sich bei unumgänglichen Aufenthalten in dieser Stadt von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten.
Kriminalität ist ein zunehmendes Problem. Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sind häufig, ebenso Autodiebstähle unter Androhung / Anwendung von Gewalt. Sexualverbrechen kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Unternehmen Sie Reisen und Trekking-Touren ausschliesslich mit einem anerkannten, ortskundigen Führer.
- Benutzen Sie in den Grossstädten (besonders Karachi) für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
- Geschäftsreisende sollten sich ihren Aufenthalt durch eine vertrauenswürdige lokale Kontaktperson organisieren lassen.
Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Autos, Fahrräder, Fussgänger etc.) stellt ein hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.
Verboten sind unter anderem aussereheliche und homosexuelle Beziehungen, Alkohol am Steuer (0 Promille!), Glücksspiele sowie die Einfuhr von Alkohol und Schweinefleisch. Es ist ebenfalls untersagt, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Für Drogenschmuggel und Gotteslästerung (Blasphemie) kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Versorgung, Gewalt unter den Häftlingen etc.).
Pakistan ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und den religiösen Empfindungen an. Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden.
Das Land liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung.
In den Bergen muss während der Monsunzeit (Mitte Juli bis Ende August) mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen ausserhalb Pakistans behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
