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Reisehinweise Senegal
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gültig am:
Publiziert am: 01.03.2013 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Als Folge des Entscheides des Verfassungsrates vom 27. Januar 2012 über die Zulassung der Kandidaten zur Präsidentschaftswahl kam es in Dakar und anderen Städten des Landes zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen. Nachdem die Präsidentschaftswahlen schlussendlich grösstenteils friedlich verlaufen sind, hat sich die politische Lage beruhigt. Insgesamt kann die Lage nun als relativ stabil eingeschätzt werden.
Meiden Sie dennoch grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara ihren Aktionsradius in den Senegal ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit Beginn der Militärintervention in Mali am 11. Januar 2013 hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Sahelzone verschärft. Im senegalesischen Grenzgebiet zu Mauretanien und zu Mali wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt; es kann auch im Rest des Landes nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali: Im Grenzgebiet zu Mauretanien und Mali wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Mauretanien und zu Mali wird abgeraten.
Casamance: Die Region Casamance ist unsicher. Der langjährige Konflikt zwischen der senegalesischen Regierung und der lokalen Unabhängigkeitsbewegung MFDC ist nach wie vor ungelöst. Es kommt sporadisch zu Kämpfen zwischen Regierungstruppen und Rebellen mit Todesopfern. Auch Strassenräuber und bewaffnete kriminelle Banden sind in grossen Teilen dieser Region aktiv. Mehrere Strassenverbindungen gelten deshalb als gefährlich. Verminte Zonen sind ungenügend markiert.
Von Reisen in die Casamance wird abgeraten.
Gewalttätige Überfälle können vorkommen, insbesondere auch in Dakar und in den Touristengebieten. Beachten Sie deshalb folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
Die Einfuhr von Personenwagen, die mehr als fünf Jahre alt sind, ist verboten. Die Einreise mit einem solchen Fahrzeug für Tourismus oder Transit ist nur unter der Bedingung möglich, dass das Fahrzeug während des ganzen Aufenthalts von einer Polizeieskorte begleitet wird; die Kosten der Eskorte gehen zu Lasten des Fahrzeughalters. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Senegals in Bern und konsultieren Sie die Internetseite der senegalesischen Behörden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Geldbusse geahndet, dasselbe gilt für gleichgeschlechtliche Handlungen. Die Haftbedingungen sind sehr prekär.
Die Mehrheit der Bevölkerung Senegals bekennt sich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


