Nachhaltigkeitsverständnis in der Schweiz

Die Themen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung reichen von Armut über Klimawandel bis hin zu Friedensförderung. Der Bundesrat definiert im Sinne der Politikkohärenz sein Verständnis von nachhaltiger Entwicklung folgendermassen: Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine gute Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie auch in Zukunft.

Die nachhaltige Entwicklung berücksichtigt die drei Dimensionen – ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme Rechnung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit den ihr zugrundeliegenden Prinzipien und ihren 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung bildet dabei den Referenzrahmen. 

Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Nachhaltigkeitsverständnis an der 1987 im Bericht «Our Common Future» der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung («Brundtland-Kommission») verankerten Definition. Gemäss dieser ist Nachhaltige Entwicklung ist laut dieser als eine Entwicklung definiert, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. 

Nachhaltige Entwicklung ist für den Bund und die Kantone keine freiwillige Aufgabe. Artikel 2 («Zweck») der Bundesverfassung erklärt die Nachhaltige Entwicklung zu einem Staatsziel, und Artikel 73 («Nachhaltigkeit») fordert Bund und Kantone dazu auf, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits» anzustreben.