Reisehinweise für Kenia

Gültig am:

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Publiziert am: 03.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden. Die Kapitel Grundsätzliche Einschätzung und Spezifische regionale Risiken sind überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Im ganzen Land bestehen grosse politische und soziale Spannungen. Sie können jederzeit zu Demonstrationen, Strassenblockaden und Gewaltausbrüchen führen. Auch Brandstiftungen und Plünderungen kommen vor. Das Risiko, dass es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt, bei denen die Sicherheitskräfte mit Härte gegen die Demonstrierenden vorgehen und scharfe Munition einsetzen, ist gross.

Seit Mitte Juni 2024 kommt es im ganzen Land vermehrt zu Demonstrationen gegen die Regierung. Am 25. Juni 2024 stürmten Demonstrierende das Parlamentsgebäude in Nairobi. Die Unruhen haben zahlreiche Todesopfer und Hunderte Verletzte gefordert. Bereits im Mai 2023 und im Juli 2023 wurden bei Demonstrationen mehrere Personen getötet und verletzt.

Die Lage bleibt angespannt. Erneute Demonstrationen mit Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich. Es muss dabei auch mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperren gerechnet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt sein werden.

Streiks und Unruhen können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Zum Beispiel sind am 11. Januar 2023 bei einem Bombenanschlag auf ein Fahrzeug in Bura East (Tana River County) mehrere Personen getötet oder verletzt worden.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren.

Im Grenzgebiet zu Somalia besteht ein hohes Entführungsrisiko. Es kann aber auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, sozialen Medien und/oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie sich bei Überlandreisen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und Ihrer Reiseleitung. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Mombasa County:
In Mombasa kann es jederzeit zu Unruhen kommen. In der Altstadt von Mombasa wurden ausländische Personen wiederholt Opfer von Übergriffen.
Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten. Lassen Sie ausserdem besondere Vorsicht walten,
vor allem in der Altstadt von Mombasa, in den Badeorten sowie bei Transfers vom/zum Flughafen und Bahnhof. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Ländliche Gebiete:
Hauptsächlich in abgelegenen Gebieten führen Auseinandersetzungen um Weiderechte und traditionellen Stammesangelegenheiten sporadisch zu lokalen, gewaltsamen Konflikten zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen. Demonstrationen und Protestaktionen können vereinzelt von Gewalt begleitet sein. Zum Beispiel haben im Juni 2022 in Masimba (Kajido County) gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften Todesopfer und Verletzte gefordert.
Auch Angriffe durch Banditen kommen regelmässig vor. Sie haben wiederholt Todesopfer gefordert. Zum Beispiel wurden am 12. August 2024 bei einem Angriff auf einen Lastwagen im Marsabit County mindestens sieben Personen getötet und fünf weitere Personen verletzt. Im Februar 2022 wurden im Elgeyo-Marakwet County bei einem Überfall auf Schulbusse eine Person getötet und mehrere Personen verletzt. Im September 2022 und Januar 2023 sind mehrere Personen nach Angriffen auf Dörfer im Turkana County und Marsabit County getötet oder verletzt worden. Im Juni 2023 gab es bei Kampfhandlungen zwischen Banditen und Sicherheitskräften bis zu 30 Todesopfer. Vor allem im Laikipia County kommen Einfälle von Hirten in Farmen und in private Arten- und Naturschutzgebiete (conservancies) vor. Dabei sind gewaltsame Auseinandersetzungen sowie Sachbeschädigungen möglich.
Bei Unruhen können die Behörden Ausgangssperren verhängen.
Lassen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete, insbesondere in die Counties Isiolo, Marsabit, Turkana, West Pokot und Baringo grösste Vorsicht walten. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist und vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage vorgängig abgeklärt worden ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden
(z.B. Ausgangssperren).

Grenzregionen zu Somalia:
Von Reisen in die Counties an der Grenze zu Somalia wird abgeraten: Lamu einschließlich der Inseln, Garissa, Wajir und Mandera. Es wird auch abgeraten von Aufenthalten an der Küste des Tana River County.

Der bewaffnete Konflikt in Somalia wirkt sich auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Counties aus. Es besteht die Gefahr von Überfällen und ein hohes Risiko von Entführungen durch Terroristen. Seit Anfang 2023 kommt es in den Gebieten entlang der Grenze Somalias vermehrt zu terroristischen Angriffen. Beispiele:

  • In der Vergangenheit sind mehrere Personen entführt und nach Somalia verschleppt worden.
  • Am 24. Juli 2024 wurden im Mandera County mindestens fünf Personen verletzt, als ein Sprengsatz in der Nähe eines Restaurants explodierte.
  • Am 7. Juni 2024 wurden bei einem Überfall auf eine Baustelle im Garissa County vier Personen getötet.
  • Am 29. April 2024 wurden bei einem Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz im Mandera County mindestens 12 Personen getötet.
  • Am 21. August 2023 wurden bei einem Überfall auf einen Lastwagen im Lamu County der Fahrer und ein Passagier getötet.
  • Am 1. August 2023 wurden bei einem Angriff auf Autos auf der Hauptstrasse zwischen Garsen (Tana River County) und Lamu (Lamu County) mindestens zwei Personen getötet und zehn weitere Personen verletzt. Mehrere Personen werden vermisst.
  • Am 17. Januar 2023 sind bei einem Anschlag im Garissa County eine Person getötet und mehrere weitere verletzt worden.
  • Am 30. Dezember 2022 sind bei einer Explosion im Lamu County mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
  • Am 28. Dezember 2022 versuchten Terroristen, mehrere Personen, darunter zwei italienische Staatsangehörige, im Lamu County zu entführen. Zwei Personen kamen dabei ums Leben. Die Entführer gaben sich als Angehörige der kenianischen Armee aus.
  • Wiederholt sind Personen getötet oder verletzt worden, als ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz fuhr.

Kriminalität

Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. Sexualdelikte werden ebenfalls gemeldet. Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor. Sie können sich auch gegen ausländische Staatsangehörige richten. In den Städten sind Diebstähle von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Einbrüche und Überfälle in Ferienhäuser, besonders entlang der Küste, haben zugenommen. Es sind wiederholt ausländische Staatsangehörige ermordet worden, darunter auch Schweizer Staatsangehörige.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Der schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, die Missachtung der Verkehrsregeln, usw. führen immer wieder zu schweren Unfällen. Das Risiko besteht bei Reisen mit Personenwagen und mit Überlandbussen sowie Taxis gleichermassen. Die Sicherheitsstandards der Sammeltaxis (Matatus) sind sehr schlecht. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. 

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fährverbindungen sind mitunter mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Stromversorgung, die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Fotografieren von militärischen Installationen, Flughäfen und öffentlichen Bauten (Brücken, Regierungsgebäude, Botschaften, usw.) ohne Erlaubnis der Behörden;
  • Beleidigung des Staatspräsidenten sowie das Zerstören von Banknoten.

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet und können zu lebenslanger Haft führen.

Die Einfuhr und der Einsatz von Drohnen unterliegen strengen Bestimmungen.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Es bestehen zahlreiche Stammestraditionen. In den Küstengebieten bekennt sich die Mehrheit der Bevölkerung zum Islam. Respektieren Sie die lokalen Sitten und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Kenia liegt in einer Erdbebenzone. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Kenia erreichen.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Kenya Meteorological Department World Meteorological Organization

Lassen Sie sich bei Wanderungen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten, in den Nationalparks von einer Parkwächterin oder einem Parkwächter.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Nairobi.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der bekannten Touristendestinationen sowie der Grossstädte Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorauszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. In der Regel genügt eine Passkopie, es kommt jedoch vor, dass das Polizeipersonal auf die Vorweisung des Originals besteht.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 999

Kenianische Zollvorschriften: Kenya Revenue Authority: Passenger Terminals Frequently Asked Questions

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Electronic Travel Authorisation (eTA Kenya)

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 03.09.2024

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