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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Protokollthemen

Die ausländischen Diplomatinnen und Diplomaten mit Sitz in Bern und Genf vertreten die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Interessen ihres Heimatlands in der Schweiz.

Die ausländischen Botschafterinnen und Botschafter hören am Neujahrsempfang 2023 im Nationalratssaal Bundespräsident Alain Berset bei seiner Rede zu.

Das diplomatische Korps ist die Gemeinschaft aller Mitglieder des in einen Staaten entsandten diplomatischen Personals. Die Führung des diplomatischen Korps obliegt dem Doyen. In der Schweiz nimmt traditionsgemäss der Nuntius (Vertreter des Heiligen Stuhls) diese Funktion wahr.

Diplomatinnen und Diplomaten vertreten die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Interessen ihres Heimatlands im Gastland. Ausserdem nehmen sie die Interessen ihres Heimatlandes gegenüber und innerhalb von internationalen Organisationen wahr. Die besondere Stellung der Diplomatinnen und Diplomaten wird durch das Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen geregelt.

Interessenwahrung

Rund 146 Länder haben eine Botschafterin oder einen Botschafter beim Bundesrat akkreditiert. Die Hälfte dieser Vertretungen hat ihren Sitz in Bern, knapp ein Viertel befindet sich jedoch in Genf, da deren Chefs gleichzeitig Leiter der Ständigen Missionen bei den Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen sind. Diese Personen verfügen somit über eine Doppelakkreditierung beim Bundesrat und bei der UNO.

Rund ein Viertel der in der Schweiz akkreditierten Botschafterinnen und Botschafter leitet eine diplomatische Mission mit Sitz im Ausland (z. B. in Paris, Rom, Berlin, Brüssel).

Bilaterale Diplomatie findet zwischen zwei Staaten statt. Bei der multilateralen Diplomatie suchen die Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Staaten nach einer gemeinsamen Lösung. Dies ist z. B. in der UNO der Fall.

Akkreditierung von neuen Botschafterinnen und Botschaftern

Die Akkreditierung neuer Botschafterinnen und Botschafter in der Schweiz folgt einem klaren, protokollarisch geregelten Verfahren, welches in Anlehnung an das Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen aufgebaut ist und folgende Hauptschritte vorsieht:

Vor der Einreise in die Schweiz: Checkliste für Missionschefinnen und -chefs sowie weiteres diplomatisches Personal

Anlässe für das diplomatische Korps

Jedes Jahr finden verschiedene Anlässe mit dem diplomatischen Korps statt, welche dem Austausch und der Beziehungspflege zwischen den Botschafterinnen und Botschaftern untereinander sowie mit den Bundesräten und Mitarbeitenden der Bundesverwaltung dient. Mitte Januar überbringt – gemäss eidgenössischem Protokollreglement anlässlich des Neujahrsempfangs – im Bundeshaus der päpstliche Nuntius als Doyen des diplomatischen Korps der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten die Glückwünsche zum neuen Jahr. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident erwidert die guten Wünsche namens des Bundesrats in einer Ansprache an das in der Schweiz akkreditierte diplomatische Korps.

An dieser Zeremonie nehmen die Botschafterinnen und Botschafter, Geschäftsträgerinnen und Geschäftsträger, die Präsidentinnen und/oder Präsidenten von National- und Ständerat, die Präsidentinnen und/oder die Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen sowie die Vorsteherin oder der Vorsteher des EDA teil. Zuvor nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident die guten Wünsche der Berner Behörden entgegen (Kanton, Stadt und Burgergemeinde).

Im Frühjahr und Herbst lädt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident respektive die Staatssekretärin oder der Staatssekretär jeweils zu einem eintägigen Ausflug in eine Gegend der Schweiz ein. Dieser informelle Anlass beinhaltet neben kulturellen und touristischen Elementen oft auch eine Besichtigung eines Unternehmens und zielt darauf ab, dem diplomatischen Korps die verschiedenen Facetten der Schweiz – ausserhalb von Bundesbern – näherzubringen und den Austausch zwischen den Botschafterinnen und Botschaftern und der offiziellen Schweiz zu fördern.

Besuche in den Kantonen

Besuche in den Kantonen sind für ausländische Botschafterinnen und Botschafter eine gute Möglichkeit, die komplexe föderale Realität der Schweiz besser zu erfassen und die politischen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Interessen ihres Heimatlandes auch auf regionaler Ebene effektiv zu vertreten und zu fördern. Informationen zum Vorgehen bei der Organisation von Besuchen in den Kantonen ist unter Protokollreglement beschrieben.

Dokumente

Blick in das Innere vom Bundeshaus West mit einem Schweizer Kreuz auf dem Boden.

1. Februar 2026

Diplomatische und konsularische Vorrechte und Immunitäten in der Schweiz

Informationen über Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz.

Zwei Männer begrüssen sich in einem festlichen Raum.

1. Februar 2026

Besuche und Zeremonien

Das EDA ist zuständig für die Organisation offizieller Zeremonien wie Besuchen von Staatschefinnen und -chefs sowie Vertretenden ausländischer Regierungen in der Schweiz.

Zwei rote Protokollreglemente liegen auf bedruckten Blättern.

1. Februar 2026

Protokollreglement

Offizielle Besuche von Missionschefinnen und Missionschefs bei Kantonsbehörden sind weder vorgeschrieben noch haben sie einen gewohnheitsrechtlichen Charakter.

Kontakt

Protokoll EDA
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus West
3003 Bern