Die Situation betreffend der Covid-Pandemie ist in jedem Land unterschiedlich. Vorgaben für die Einreise, den Aufenthalt und das Leben im jeweiligen Land, sind daher rechtzeitig zu beachten.
COVID-19
Schweiz: Einreise und Aufenthalt

Einreise in die Schweiz
- Informationen - Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Aktuell geltende Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz
- Travelcheck – Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- FAQ – Einreise in die Schweiz - Staatssekretariat für Migration (SEM)
- Empfehlungen - Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
- FAQ - Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Aufenthalt in der Schweiz
- Informationen - Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Testen - Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Wo kann ich mich testen lassen?
Was tun bei einem positiven Test?
Lao PDR: Einreise und Aufenthalt
Die schweizerische Botschaft in Bangkok ist für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der DVR Laos zuständig und wird dabei von der Schweizerischen Konsularagentur in Laos unterstützt. Bitte richten Sie Ihre Fragen oder/und Anliegen an die Schweizerische Botschaft in Bangkok: bangkok.cc@eda.admin.ch.

Empfehlungen des EDA für Auslandreisen
Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Das EDA empfiehlt Reisenden, die Travel Admin App des EDA herunterzuladen, sich auf der App zu registrieren und ihre Auslandreisen zu erfassen.
Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.
Einreise
- Travel advice (de,fr,it)
- Seit dem 17. März ist das Land für Reisende geöffnet, die vollständig geimpft sind. Nicht geimpfte Personen müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, der innerhalb von 48 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde.
- Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen für DVR Laos finden Sie auf dem Portal des Konsulat von Laos in der Schweiz oder auf dem Portal des Amtes für auswärtige Angelegenheiten von DVR Laos.
Situation
- Masken sind in geschlossenen öffentlichen Räumen obligatorisch. Ansonsten sind keine weiteren Einschränkungen vorhanden.
- Informieren Sie sich proaktiv über die Anweisungen der Regierung und der lokalen Medien zu den sich regelmässig ändernden Beschränkungen. Aktuelle Informationen finden Sie zum Beispiel auf folgendem Medienportal: "http://www.mofa.gov.la/index.php/statements/notices/".
Aufenthalt
- Wenn Sie sich ernsthaft unwohl fühlen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Klinik bzw. das nächstgelegene Krankenhaus oder rufen Sie die Nummer 165 oder 166 (Hotline des Gesundheitsministeriums) an.