Abschaffung der Todesstrafe
Die Schweiz setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Gemäss Rechtsauffassung der Schweiz und des Europarats verstösst die Todesstrafe gegen das Verbot von Folter und Misshandlung sowie gegen das Recht auf Leben. Diese Auffassung wird nicht von allen Staaten geteilt. Deshalb setzt sich die Schweiz dafür ein, die Unvereinbarkeit der Todesstrafe mit den Menschenrechten stärker auf internationaler Ebene zu verankern.

Der breit abgestützte Ansatz der Schweiz und ihrer Partner zeigt Wirkung: Bei der Abschaffung der Todesstrafe wurden weltweit bedeutende Fortschritte erzielt. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist innerhalb von dreissig Jahren von 55 auf 113 gestiegen. Allerdings geht die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile seit einigen Jahren nicht mehr zurück. Dies ist ein Zeichen dafür, dass es schwierig ist, die Anwendung der Todesstrafe in den Staaten, die noch daran festhalten, einzuschränken.
Aus diesem Grund will das EDA nicht nur den allgemeinen Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe weiter unterstützen, sondern auch dazu beitragen, dass die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen wieder sinkt.
Das EDA hat deshalb auch für die Jahre 2024–2027 einen Aktionsplan publiziert, der dieses Ziel in drei Feldern konkretisiert:
Aktionsfeld 1: Diplomatische Aktivitäten
Die Schweiz setzt auf den Dialog mit den Staaten, die die Todesstrafe weiterhin anwenden. Sie ermutigt diese Länder, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest in einem ersten Schritt ihre Anwendung einzuschränken oder auszusetzen.
Aktionsfeld 2: Stärkung des normativen Rahmens
Die Schweiz setzt sich für die Stärkung des internationalen Rahmenwerks ein, das darauf abzielt, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen oder einzuschränken. Sie spielt eine führende Rolle bei den entsprechenden UNO-Initiativen und unterstützt regionale Institutionen, die sich für die Abschaffung einsetzen.
Aktionsfeld 3: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
Die Fortschritte bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sind das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen. Aus diesem Grund vertieft die Schweiz die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

«Der Weg zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe führt über die Reduktion der Hinrichtungen»
Staatssekretär Alexandre Fasel gibt einen Überblick über die aktuelle Situation im Bereich der Todesstrafe.

Resolution zur Todesstrafe: sinnbildlich für das Engagement der Schweiz
Die von der Schweiz eingebrachte Resolution wurde vom Menschenrechtsrat mit grosser Mehrheit angenommen.
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
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