Besuche und Zeremonien
Für die Organisation offizieller Anlässe ist die Sektion Besuche und Zeremonien des Protokolls des EDA zuständig. Sie organisiert Besuche von Staatschefinnen und Staatschefs oder ausländischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern bei der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des EDA in der Schweiz.

Besuche von Staatsvertretenden dienen der effizienten Pflege und Vertiefung der bilateralen Beziehungen. In der Schweiz werden gemäss dem Protokollreglement sechs Arten von Besuchen unterschieden: Vom feierlichen Staatsbesuch bis zum informellen Höflichkeitsbesuch. Organisiert werden sie alle von der Sektion Besuche und Zeremonien des Protokolls des EDA.
- Staatsbesuch
Der Staatsbesuch ist die höchste protokollarische Visite in der Schweiz. Er erfolgt auf Einladung des Bundesrats an ein ausländisches Staatsoberhaupt. Der Gesamtbundesrat und die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler empfangen den Staatsgast mit militärischen Ehren und den Nationalhymnen auf dem Bundesplatz in Bern. - Offizieller Besuch eines Staatsoberhaupts
Der Besuch der ausländischen Staatschefin oder des ausländischen Staatschefs findet ebenfalls auf Einladung des Bundesrats statt, dieser wird aber durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten vertreten. Er beschränkt sich in der Regel auf offizielle Gespräche mit einer Delegation des Bundesrats. Dem Gast werden die militärischen Ehren mit Abspielen der Nationalhymnen auf dem Landsitz Lohn in Kehrsatz erwiesen. - Offizieller Besuch einer Regierungschefin oder eines Regierungschefs
Der offizielle Besuch einer Regierungschefin oder eines Regierungschefs in der Schweiz findet ebenfalls auf Einladung des Bundesrats statt. Er umfasst offizielle Gespräche mit einer Delegation des Bundesrats. - Offizieller Besuch eines Regierungsmitglieds
Der offizielle Besuch eines Regierungsmitglieds findet auf Einladung seiner bundesrätlichen Amtskollegin oder seines bundesrätlichen Amtskollegen statt. Diese Art von Besuch findet am häufigsten statt und ist auf offizielle Gespräche beschränkt. - Offizieller Arbeitsbesuch
Für den offiziellen Arbeitsbesuch einer Staatschefin oder eines Staatschefs, einer Regierungschefin oder eines Regierungschefs oder eines Regierungsmitglieds gilt im Vergleich zu einem offiziellen Besuch im eigentlichen Sinne ein vereinfachtes Protokoll. - Höflichkeitsbesuch
Eine Staatschefin oder ein Staatschef, eine Regierungschefin oder ein Regierungschef oder ein Regierungsmitglied kann der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder einem anderen Mitglied des Bundesrats einen Höflichkeitsbesuch abstatten. Ein solches Treffen ist in der Regel auf 20 bis 30 Minuten beschränkt. Es gilt ein vereinfachtes Protokoll.
Weitere Aufgaben
Die Sektion Besuche und Zeremonien des Protokolls EDA organisiert ausserdem das Agrément für neue Missionschefinnen oder Missionschefs, die Überreichung von Beglaubigungsschreiben an die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten sowie den Neujahrsempfang.
Weitere Aufgaben sind zudem die Vorbereitung und Durchführung von Anlässen für das beim Bundesrat akkreditierte diplomatische Korps, die Festlegung der Kriterien für die Rangfolge im EDA und beim Bund sowie den VIP-Service an den Schweizer Flughäfen.
Links
Dokumente
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus West
3003 Bern