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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Das Interdepartementale Komitee für humanitäres Völkerrecht

Die Schweiz ist verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht auch im eigenen Land umzusetzen und weiter zu verbreiten. Das Interdepartementale Komitee für Humanitäres Völkerrecht (HVRK) fördert und koordiniert diese Arbeiten.

Aufgaben

Der Bundesrat hat 2009 das Interdepartementale Komitee für Humanitäres Völkerrecht aufgrund einer Empfehlung der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung eingeschaffen. Über 120 Staaten verfügen bereits über eine solche vom IKRK anerkannte Kommission.

Das Interdepartementale Komitee sorgt für den verwaltungsinternen Erfahrungs- und Informationsaustausch über das humanitäre Völkerrecht, dessen Umsetzung auf nationaler Ebene und vor allem und dessen Anwendung in der Schweiz. Es stellt die Koordination zwischen den Bundesbehörden sicher und pflegt die Beziehungen zur Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie zu den übrigen mit dem humanitären Völkerrecht befassten Organisationen und Gremien, wie zum Beispiel dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Aktivitäten

Das Interdepartementale Komitee beteiligt sich an Ausbildungen von Behördernmitgliedern und verwaltungsexternen Personen im Bereich des humanitären Völkerrechts. Das Komitee unterstützt das IKRK auch bei der jährlichen Aktualisierung ihrer Studie über das Gewohnheitsrecht des humanitären Völkerrechts. Dabei stellt das Komitee neue Erklärungen, Gesetzestexte oder Urteile der Schweiz zum Thema zusammen. Das Komitee spielt auch eine wichtige Rolle bei der Erstellung des freiwilligen Berichts zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts, indem es erlaubt sicherzustellen, dass alle Perspektiven und relevanten Fachkenntnisse in das Dokument einfliessen.

Zusammensetzung und Sitzungen

Das schweizerische Interdepartementale Komitee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des VBS, des EJPD, des EVD und des EDI zusammen. Das Schweizer Rote Kreuz (SRK) und das Internationale Komitee vom roten Kreuz (IKRK) sind an den Sitzungen des Komitees als Beobachter eingeladen. Zwei regelmässige Sitzungen pro Jahr statt, wobei ad hoc Sitzungen jederzeit einberufen werden können. Die Direktion für Völkerrecht des EDA führt den Vorsitz und das Sekretariat. Das Komitee verabschiedet jedes Jahr einen Aktionsplan, in dem die Prioritäten und Ziele festgelegt werden. Es nimmt auch am regelmässigen regionalen Treffen der Europäischen Komitees teil. Dies trägt zum Aufbau von Netzwerken und Austausch von bewährten Verfahren und innovativen Ansätze mit anderen Staaten bei.

Flaggen der Vereinten Nationen vor dem «Broken Chair» auf der Place des Nations in Genf, Schweiz

1. Februar 2026

Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten.

Ein Blick auf den Palais des Nations mit der Himmelsglobus im Vordergrund.

1. Februar 2026

Frieden und Menschenrechte

Das Fördern von Frieden und Menschenrechten ist eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik.

1. Februar 2026

Freiwilliger Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts

Die Schweiz veröffentlichte in 2024 ihren zweiten freiwilligen Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR), mit einem umfassenden Einblick in die nationale Umsetzung des HVR sowie einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen.

Kontakt

EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz
Kochergasse 10
3003 Bern