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Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT) ist der Grundpfeiler der nuklearen Rüstungskontrolle. Er verhindert das Schreckensszenario eines weltweiten Rüstungswettlaufs, ohne die friedliche Nutzung des Atoms einzuschränken. Die Schweiz will dem Vertrag neue Impulse verleihen.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) ist ein zentrales Element der globalen Sicherheitsarchitektur. Der NPT zählt heute über 190 Vertragsstaaten. Die Schweiz ratifizierte ihn im Jahr 1977.

Der NPT umfasst drei Pfeiler: Er

  • verpflichtet die fünf offiziellen Kernwaffenstaaten (China, Frankreich, Grossbritannien, Russland, USA) zur Abrüstung,
  • stellt das rechtliche Fundament für die Nichtverbreitung von Kernwaffen dar und
  • garantiert die friedliche Nutzung der Kernenergie.

Seinen Hauptzweck, das Abwenden des 1960 erwarteten Schreckensszenarios mit über 20 kernwaffenbesitzenden Staaten, erfüllte der NPT klar. Auch die durch den NPT garantierte friedliche Nutzung der Kernenergie mit Anwendungen in Energie, Forschung, Medizin oder Landwirtschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Gemischt ist die Bilanz im Bereich der Abrüstung, zumal es dort, nach signifikanten Reduktionen der Anzahl vorhandener nuklearer Sprengköpfe gegen Ende des Kalten Krieges, heute wieder gegenläufige Tendenzen gibt.

Mit Blick auf die 10. Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen arbeitet die Schweiz mit der Stockholmer Gruppe zusammen. Diese fordert mit der Berliner Erklärung konkrete und pragmatische Abrüstungsschritte. Ein Arbeitspapier der Gruppe umfasst Bausteine für das Voranbringen der nuklearen Abrüstung. Eine Stärke der Gruppe liegt in der unterschiedlichen Herkunft sowie im divergierenden politischen Hintergrund ihrer Mitglieder.

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