«Die Schweiz kann die Regeln der Rheinschifffahrt direkt mitbestimmen»
Am 1. Januar 2026 hat die Schweiz turnusgemäss die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für zwei Jahre übernommen. Die ZKR definiert das internationale Regelwerk für die freie Schifffahrt auf dem Rhein und garantiert der Schweiz den Zugang zu den grössten europäischen Seehäfen. Roland Portmann, stv. Direktor der Direktion für Völkerrecht (DV) und Leiter der Schweizer Delegation in Strassburg, äussert sich dazu im Interview.

Der Ursprung der ZKR geht auf den Wiener Kongress im Jahr 1815 zurück. Damals wollte man eine Kommission gründen um sicherzustellen, dass der Rhein allen Anrainerstaaten zur freien Nutzung offenstand und so den internationalen Handel fördern. Es ging um den Umgang mit Gebühren und Abgaben, Art der Transportgüter und Benutzung der Häfen. Es brauchte nachher noch 16 Jahre Verhandlungen zwischen den Staaten bis dann im Jahr 1831 mit der Mainzer Rheinschifffahrtsakte die ZKR formell gegründet wurde.
Die Schweiz wurde erst nach der Gründung der Rheinhäfen in Basel und dem gestiegenen Handelsinteresse der Schweiz Mitglied der ZKR. Dies erfolgte auf Schweizer Initiative via die Verträge von Versailles von 1919, welche die Zusammensetzung der ZKR nach dem Ersten Weltkrieg neu regelten. Formell ratifizierte die Schweiz aber die Rechtsgrundlagen der ZKR erst in den 1960er Jahren.
Welche Bedeutung hat die ZKR für die Schweiz?
Als Mitglied der ZKR hat die Schweiz den völkerrechtlich verbrieften Anspruch, den Rhein von Basel bis zu den grossen europäischen Meerhäfen, Antwerpen und Rotterdam, ungehindert zu befahren. Die ZKR kreiert hierfür das internationale Regelwerk, das auf dem gesamten Rhein einheitlich gilt, wie zum Beispiel Sicherheitsstandards für den Schiffbau und die Navigation, oder Auflagen, die das Arbeitsrecht oder die Patente betreffen. Durch ihre Mitgliedschaft kann die Schweiz dieses internationale Regelwerk auf dem Rhein und somit die konkrete Umsetzung ihres völkerrechtlichen Anspruchs direkt mitbestimmen.
Wie trägt die freie Schifffahrt auf dem Rhein konkret zur Versorgungssicherheit und zur wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz bei?
Zehn Prozent des gesamten Aussenhandels der Schweiz wird über den Rhein abgewickelt. 30 Prozent der Mineralölprodukte gelangen über das Meer zu den Seehäfen und via Rhein nach Basel. Der gesamte Kerosinbedarf für die Flugzeugbetankung am Flughafen Zürich wird über den Rhein per Tankschiff angeliefert. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die Rheinschifffahrt für die Landesversorgung ist.
Welche thematischen Schwerpunkte setzt die Schweiz während ihrer Präsidentschaft 2026–2027? Worauf werden Sie als Vorsitzender der ZKR in diesem Jahr besonders achten?
Es sind vier Schwerpunkte, wobei zwei davon aktuelle Schlüsselthemen der Schifffahrt betreffen. Zum einen geht es um Nachhaltigkeit, das heisst v.a. auch um alternative Treibstoffe. Um von fossilen Brennstoffen wegzukommen, müssen wir die dafür nötige Infrastruktur bei den Schiffen und Häfen vorantreiben. Zum anderen wollen wir die Digitalisierung und Automatisierung fördern, um die Schifffahrt effizienter und sicherer zu machen. Neben diesen zwei grossen Themen werden wir auf eine möglichst gute Zusammenarbeit mit der EU als Partnerin fokussieren. Der vierte Punkt betrifft die Organisation der ZKR selbst, das heisst, wir wollen die Arbeitsweise des Sekretariats mit modernen Mitteln weiter optimieren.
Angesichts der Herausforderungen wie Niedrigwasserereignissen: Welche Lösungsansätze möchte die Schweiz innerhalb der ZKR vorantreiben?
Es gibt zwei Ebenen: Einerseits geht es um den Umgang mit Wasserknappheit, andererseits um eine Anpassung an die aktuelle Situation der zunehmenden Niedrigwasserereignisse. Ein Lösungsansatz liegt bei der Optimierung der digitalen Messinstrumente zur Vorhersage des Niedrigwassers. Weiter stehen im Bereich des Mittelrheins in Deutschland bauliche Massnahmen an der Fahrrinne an, um die Schiffbarkeit dieses Rheinabschnitts auch bei Niedrigwasser sicherzustellen. Beim Schiffbau, der Logistik und der Beladungstechnik der Schiffe gibt es ebenfalls Optimierungsmöglichkeiten, um mit dem Problem umzugehen.
Ein weiterer Ansatz knüpft an die Frage an, ob man Niedrigwasser verhindern bzw. ob man allenfalls Wasser hinzufügen könnte – zum Beispiel dem Rhein an den kritischen Stellen Wasser aus Wasserspeichern zuführen. Entsprechende Studien sind im Gang.
Welche Erfahrungen hat die Schweiz mit dem grenzüberschreitenden Management des Rheins etwa für die Blue Peace Initiative gewonnen?
Das Management des Rheins hat insofern Parallelen zur Blue Peace Initiative, als dass es zeigt, dass Staaten an einer gemeinsamen Wasserstrasse zusammenarbeiten müssen und man als einzelner Staat nicht viel ausrichten kann. Mit der ZKR steht diesbezüglich ein völkerrechtlich begründeter institutioneller Rahmen zur Verfügung, was für die Lösung der gemeinsamen Herausforderungen von zentraler Bedeutung ist. Die Erfahrung mit der ZRK macht auch deutlich, wie wichtig es ist, eine breite Anzahl von Stakeholder in der Organisation zu haben. Es ist bemerkenswert, dass in den einzelnen Länderdelegationen der ZKR auch andere Anspruchsgruppen vertreten sind, aus der Schifffahrt oder von Arbeitnehmerorganisationen. Die ZKR funktioniert nach dem System «Bottom-up».
Was haben Sie persönlich für eine Beziehung zum Rhein?
Ich bin in Chur im Rheinquartier an der Rheinstrasse aufgewachsen. Der Rhein, der in Graubünden natürlich noch ein kleiner Fluss ist, hat immer zu meinem Leben gehört.
Letzten Herbst konnte ich auf einem Frachtschiff von Basel bis nach Antwerpen mitfahren. Während diesen vier Tagen habe ich gesehen, was es heisst, auf einem Schiff zu arbeiten und zu leben. Es war eindrücklich mitzuerleben, wie diese Unmengen an Gütern, die wir in unserem Alltag brauchen, auf diesem Weg aus und in die Schweiz transportiert werden und zeigte, wie wichtig eine funktionierende Rheinschifffahrt für uns ist.
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Strassburg, die die Schifffahrt auf dem Rhein regelt. Die Präsidentschaft wechselt alle zwei Jahre turnusgemäss zwischen den fünf Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und Belgien. Die Schweizer Delegation wird von der Direkton für Völkerrecht des EDA geleitet und ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Verkehr, der Schweizerischen Rheinhäfen sowie des Schweizer Schifffahrtgewerbes an. Das beim EDA angegliederte Schweizerische Seeschifffahrtsamt stellt das Sekretariat der Delegation.
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