Zwischenstaatlicher Prozess für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts (2015-2019)
Auf der Basis einer Resolution der Konferenz vom Roten Kreuz und Roten Halbmond führten die Schweiz und das IKRK zwischen 2015 und 2019 gemeinsam einen zwischenstaatlichen Prozess für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts.
Im Zentrum stand die Frage nach einer Einigung betreffend einem Staatenforum für das HVR, sowie zu Möglichkeiten, die Konferenz vom Roten Kreuz und Roten Halbmond als auch regionale Foren besser zu nutzen. Ein Konsens in diesen Punkten war im gegenwärtigen multilateralen Umfeld nicht zu erreichen. Der Zwischenstaatliche Prozess hat aber die universelle Geltung des humanitären Völkerrechts unterstrichen. Zudem wurde ein breites Spektrum an Ideen zur verbesserten Umsetzung des humanitären Völkerrechts generiert, welche weiterverfolgt werden können.
Dokumente zum zwischenstaatlichen Prozess für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts (2015-2019)
Kontakt
Kochergasse 10
3003 Bern