Folterprävention
Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des Verbots von Folter und Misshandlung ein. Das Völkerrecht verbietet Folter immer und unter allen Umständen. Trotz dieses absoluten Verbots ist Folter noch immer verbreitet, nicht nur in bewaffneten Konflikten, sondern auch in Friedenszeiten. Die negativen Auswirkungen von Folter auf Individuen und ganze Gesellschaften sind ein Risiko für Frieden und Sicherheit.

Es sind jedoch auch positive Entwicklungen zu verzeichnen: Immer mehr Staaten ratifizieren die UNO-Antifolterkonvention und das entsprechende Fakultativprotokoll. Die beiden Übereinkommen beinhalten klare Vorgaben in Bezug auf den Schutz des einzelnen Menschen vor Folter mittels Prävention, Ahndung und Wiedergutmachung sowie die Überwachung von Haftorten durch unabhängige Organe. Die Umsetzung dieser Übereinkommen führt nachweislich zu einem Rückgang von Folter.
Das Engagement der Schweiz geht auf das 19. und 20. Jahrhundert zurück, als die Schweiz zusammen mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes IKRK die Entwicklung des humanitären Völkerrechts förderte. Es legte die Basis für das Folterverbot im bewaffneten Konflikt.
Nach dem zweiten Weltkrieg setzte sich die Schweiz dafür ein, das Folterverbot in den internationalen Menschenrechten zu verankern, die Folter auch über den bewaffneten Konflikt hinaus verbieten.
Das Recht auf Schutz vor Folter und Misshandlung ist zentraler Bestandteil des Völkerrechts. Folter und Misshandlung verletzen nicht nur die Menschenwürde und ein grundlegendes Menschenrecht des Individuums, sondern sie verletzen auch eine zwingende Bestimmung des Völkerrechts. Das Nicht-Einhalten des Verbots von Folter und Misshandlung stellt deshalb das Völkerrecht als Ganzes in Frage.
Im Rahmen ihres Engagements zur Verhütung von Folter die Schweiz:
- fördert das Verbot von Folter und Misshandlung (Prävention, Repression und Wiedergutmachung) auf bilateraler und multilateraler Ebene. Zu diesem Zweck unterstützt sie die Organe der Vereinten Nationen, des Europarats und der OSZE sowie zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für die Einhaltung dieses Verbots einsetzen;
- fördert die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und seines Fakultativprotokolls und setzt sich für die Stärkung der Vertragsorgane ein;
- unterstützt Massnahmen zur Verhütung von Folter. Sie konzentriert sich auf die Überwachung von Haftanstalten, die Anwendung der Mindeststandards der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen sowie auf Schulungen für Justiz- und Polizeipersonal gemäss den Mendez-Prinzipien;
- unterstützt die Dokumentation von Folter und Misshandlung und setzt sich dafür ein, dass Folterfälle untersucht und strafrechtlich verfolgt werden.
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
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