Klassische Waffen
Das humanitäre Völkerrecht will die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten begrenzen. Deshalb verbietet es den Einsatz oder schränkt den Einsatz von Waffen ein, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken. Das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen spielt hier eine zentrale Rolle. Auch der Umgang mit autonomen Waffensystemen muss an den Vorgaben des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts gemessen werden.
Das humanitäre Völkerrecht schränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen ein oder verbietet ihn. Die Schweiz verpflichtet sich zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und arbeitet vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts daran, dass bestehende Standards relevant und respektiert bleiben und ihre Wirkung damit sichergestellt ist.
Konvention über gewisse konventionelle Waffen
Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ist ein Kernstück der konventionellen Rüstungskontrolle und des humanitären Völkerrechts. Es strebt stets eine Balance zwischen militärischen und humanitären Interessen an und geniesst deshalb breite internationale Unterstützung. Alle militärischen Grossmächte sind Vertragsparteien. Durch zusätzliche Protokolle konnte das Übereinkommen verschiedentlich an die rasante Entwicklung der Waffentechnik und der Kriegsmethoden angepasst werden.
Derzeit laufen Gespräche über die Limitierung von Anti-Fahrzeugminen. Die Schweiz unterstützt Verhandlungen für ein entsprechendes CCW-Protokoll. Solche konventionellen Waffen haben schwerwiegende humanitäre Auswirkungen, in erster Linie auf die Zivilbevölkerung. Im Rahmen ihrer humanitären Politik engagiert sich die Schweiz ausserdem bei Regulierungsbemühungen von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie von Minen und Streumunitionen.
Autonome Waffensysteme
Die Integration von künstlicher Intelligenz und Robotik führt zu Waffensystemen mit zunehmend autonomen Fähigkeiten. Dies bringt militärische Vorteile. Erhofft wird auch eine bessere Einhaltung des Völkerrechts. Es stellen sich aber zahlreiche (völker)rechtliche, politische und ethische Fragen.
Die Einhaltung des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts ist aus Sicht der Schweiz der zentrale Ausgangspunkt, um autonome Waffensysteme zu beurteilen. Insbesondere die notwendige Art und Qualität der menschlichen Kontrolle muss international geklärt werden. Autonomie darf nicht unlimitiert sein.
Beiträge der Schweiz
Welche Art und welches Ausmass menschlicher Kontrolle über autonome Waffensysteme ist rechtlich und ethisch notwendig? Diese Frage klären das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und das Stockholmer Friedensforschungsinstitut mit Schweizer Beiträgen.
- Ein vielbeachtetes Schweizer Arbeitspapier stellte die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ins Zentrum der Debatte.
- Bei weiteren Beiträgen an die UNO-Regierungsexpertengruppe zu autonomen Waffen legt die Schweiz ihre Position zur Einhaltung des Völkerrechts und zur Sicherstellung der menschlichen Kontrolle dar.
- Die Schweiz unterstützt zudem die Entwicklung von Standardmethoden und Testprotokollen für die Überprüfungen von Waffensystemen auf die Konformität mit dem Völkerrecht hin.
Arbeitspapier Schweiz LAWS, UNO Genf (en)
Die Schweiz engagiert sich bei den weiteren Arbeiten im CCW für die Abklärung des Regulierungsbedarfs. Aus Sicht der Schweiz sind im Rahmen des CCW Autonome Waffen zu verhindern, die folgenden Merkmale aufweisen:
- ihre Effekte können nicht vernünftig vorhergesagt werden,
- ihre Wirkungen können nicht entsprechend den Vorschriften des humanitären Völkerrechts begrenzt werden,
- sie können nicht in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden,
- ihre Wirkung kann nicht auf einen verantwortlichen Kommandanten zurückgeführt werden.
Links
- Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
- Hintergrund zu tödlichen autonomen Waffensystemen in der Konvention über gewisse Konventionelle Waffen, UNO Genf (en)
- AVIS28 – Impulse für eine zukunftsfähige Schweiz
- Unsere gemeinsame Zukunft sichern - Eine Agenda für die Abrüstung, UNO (en)
- Sicherheit und Technologie, UNO-Abrüstungsinstitut UNIDIR (en)
- Die Militarisierung künstlicher Intelligenz, Henry L. Stimson Center (en) Arbeitspapier Schweiz LAWS, UNO Genf (en)
- Kommentar der Schweiz zur Operationalisierung der Leitprinzipien auf nationaler Ebene, wie vom Vorsitzenden der Gruppe von Regierungsexperten (GGE) 2020 über neu entstehende Technologien im Bereich der tödlichen autonomen Waffensysteme (LAWS)
- Grenzen der Autonomie in Waffensystemen: Identifikation praktischer Elemente menschlicher Kontrolle, Stockholmer Friedensforschungsinstitut (en)
Dokumente
Ansichten der Schweiz zu Autonomen Waffen ODA-2024-00019LAWS (24.05.2024)
Englisch
Erklärung der Schweiz zur AWS Generaldebatte der UNGA (26.08.2024)
mehrsprachig: Französisch, Englisch
Intervention der Schweiz im Namen von 23 Staaten zur gemeinsamen Vorlage eines Sign-Post-Papiers zu autonomen Waffensystemen
Englisch
Gemeinsame Erklärung der Schweiz zur Überprüfungskonferenz des UN-Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen
Englisch