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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Neutralität

Die dauernde Neutralität ist ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie trägt bei zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und jenseits der Grenzen Europas. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit unseres Landes und der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. In Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrechts nimmt die Schweiz nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten teil.

Die Neutralität in der Bundesverfassung

Laut Bundesverfassung treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz. Die Autoren der Verfassung haben die Neutralität bewusst weder im Zweckartikel noch in den aussenpolitischen Grundsätzen verankert, denn sie ist ein Mittel zum Zweck.

Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik

Das Neutralitätsrecht, das in den Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Das wichtigste dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehört es,

  • sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
  • alle Kriegsparteien im Hinblick auf den privaten Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln
  • den Kriegsparteien keine militärische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, bspw. Verbot von kriegsrelevanten Gütern aus staatseigenen Beständen oder Söldner
  • den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen

Das Neutralitätsrecht ist nur auf zwischenstaatliche Konflikte anwendbar und gilt nicht für interne Konflikte, die die Mehrzahl der heutigen Konflikte ausmachen. Auf einen militärischen Einsatz, der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) autorisiert wurde, ist das Neutralitätsrecht nicht anwendbar, denn der Sicherheitsrat wird im Auftrag der Staatengemeinschaft tätig, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Daher hindert das Neutralitätsrecht die neutralen Staaten nicht daran, solche Einsätze zu unterstützen.

Die Neutralitätspolitik steht für die Gesamtheit der Massnahmen, die ein neutraler Staat von sich aus ergreift, um die Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit seiner dauernden Neutralität zu gewährleisten. Die Umsetzung der Neutralitätspolitik hängt von der Analyse des aktuellen internationalen Umfelds ab

Kontakt

Sektion Völkerrecht
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern