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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Steuer- und Zollprivilegien

Diplomatische und konsularische Vertretungen sowie ihr Personal geniessen teils spezifische Steuer- und Zollprivilegien im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST), Radio- und Fernsehgebühren sowie Zollabgaben.

Auf dem in einer Schreibmaschine eingespannten Blatt Papier steht "tax return".

Botschaften und konsularische Posten sowie ihre Mitarbeitenden geniessen spezifische Steuer- und Zollprivilegien, die im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verankert sind. In der Schweiz werden diese Privilegien im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST), Radio- und Fernsehgebühren, Gebühren für bestimmte Dienstleistungen sowie Zollabgaben wie folgt umgesetzt.

Kontakt

Privilegien und Immunitäten
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern