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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Vergangenheitsarbeit und Prävention von Gräueltaten

Um Zyklen der Gewalt zu durchbrechen kommt der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und der Prävention von Gräueltaten eine zentrale Bedeutung zu. Die Schweiz unterstützt konfliktbetroffene Länder in der Vergangenheitsbearbeitung, um die Grundlagen für Frieden und Entwicklung zu schaffen. Durch Präventionsmassnahmen mindert sie Risikofaktoren, die zu Gräueltaten wie beispielsweise ethnischen Säuberungen führen können.

Schwarz-weiss Fotos von Folteropfern im Tuol-Sleng-Genozid-Museum in Phnom Phen in Kambodscha.

Vergangenheitsbearbeitung

Das Engagement der Schweiz für die Vergangenheitsarbeit basiert auf den vier Schlüsselbereichen: Recht auf Wahrheit, Recht auf Gerechtigkeit, Recht auf Wiedergutmachung und Garantie der Nicht-Wiederholung. Die so genannten Joinet-Prinzipien anerkennen die Rechte der Opfer und legen die Pflichten des Staates fest. Sie gehen zurück auf die Grundsätze, die der Franzose Louis Joinet 1999 für die damalige UNO-Menschenrechtskommission entwickelte.

Bilaterale und multilaterale Aktivitäten

Bilateral unterstützt die Schweiz Initiativen zur Vergangenheitsarbeit auf Anfrage und in diversen Schwerpunktkontexten. Dazu gehören insbesondere die Leitung und Unterstützung von Verhandlungen über Übergangsjustizmechanismen und Ansätze zur Vergangenheitsbearbeitung im Rahmen von Friedensprozessen. Weiter gehören dazu Unterstützung für Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Programme zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern, die Reform von Behörden und Institutionen oder das Errichten von Gedenkstätten, die zu einer umfassenden Vergangenheitsarbeit beitragen.

Multilateral lanciert die Schweiz Initiativen und initiiert Resolutionen. Beispiele dafür sind das Mandat für einen UNO-Sonderberichterstatter zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nicht-Wiederholung und die Erarbeitung von Richtlinien für die Vergangenheitsarbeit der UNO. Die Schweiz ist zudem in der Aus- und Weiterbildung von Expertinnen und Experten aktiv und hilft mit, neue Ideen und Konzepte für die Vergangenheitsarbeit zu entwickeln. So fördert die Schweiz etwa den Schutz von Archiven im Zusammenhang mit Vergangenheitsarbeitsprozessen.

Prävention von Gräueltaten

Gräueltaten haben verheerende Folgen: Sie verursachen menschliches Leid und destabilisieren Gesellschaften. Die Prävention von Gräueltaten zielt darauf ab, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen zu vermeiden. Sie kommt sowohl in Friedenszeiten wie auch während Konflikten zum Tragen. Die Schweiz ist seit Langem aktiv in der Verhinderung solcher Verbrechen als Teil ihres Einsatzes für Frieden und Stabilität. Prävention setzt idealerweise früh an, stärkt Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und mindert Eskalationsrisiken. In Krisen liegt der Fokus auf der Identifikation und Ergreifung frühzeitiger Massnahmen, um akuten Gefahren wie Diskriminierung, Hassreden oder konfliktbelasteten Wahlen entgegenzuwirken. Um den Aufbau von nationalen Kapazitäten zur Verhütung von Gräueltaten durch Erfahrungsaustauch und Ausbildung zu fördern ist die Schweiz Gründungsmitglied von der Global Action Against Mass Atrocity Crimes (GAAMAC), ein von Staaten geführtes Netzwerk von Staaten, der Zivilgesellschaft und Akademiker.

Vielschichtiger Ansatz

Als Vertragsstaat internationaler Übereinkommen trägt die Schweiz zur Entwicklung von Normen zur Verhütung und Bestrafung von Gräueltaten bei. Zudem stärkt sie in Partnerländern demokratische Institutionen, Sicherheitsstrukturen und die Zivilgesellschaft. Diplomatisch setzt sie sich in multilateralen Foren für Prävention und die Schutzverantwortung (Responsability to Protect, R2P) ein.

Prävention in der Schweiz

Die Schweiz ist stabil, doch bestehen auch hier Risikofaktoren. Ein Bericht von 2020 betont den Schutz vor rassistischer Diskriminierung als Schlüssel zur Prävention und empfiehlt eine bessere Koordination und mehr Ressourcen.

Kontakt

Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
3003 Bern