Zugang zu amtlichen Dokumenten
Gemäss Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) hat jede Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz des Gesuchsstellers. Auch muss kein spezieller Grund angegeben werden. Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind.
Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, das in den Zuständigkeitsbereich des EDA fällt, so richten Sie Ihr Gesuch bitte an die unten angegebene Adresse oder per E-Mail an oeffentlichkeitsprinzip@eda.admin.ch. Das Gesuch sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen.
Soweit bekannt sind insbesondere anzugeben:
- Titel des gesuchten Dokuments;
- der betroffene Sachbereich;
- die Behörde, die das Dokument erstellt hat;
- die Referenz;
- das Erstellungsdatum oder ein bestimmter Zeitraum.
Kontakt
Generalsekretariat GS-EDA
Eichenweg 5
3003 Bern