
Schengen/Dublin

Die unter dem Titel Schengen bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Justiz, Polizei und Migration wurde 1985 von fünf Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft lanciert. Sie umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und, seit dem 12. Dezember 2008, die Schweiz.
Europakarten zum Schengen und Dublin Abkommen
Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durch die Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zudem verbessert es die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität.
Mit dem SAA rechtlich verbunden ist das Dubliner Assoziierungsabkommen. Es stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Die Dublin-Kriterien legen die nationale Zuständigkeit fest und verhindern so, dass Asylsuchende von Staat zu Staat geschoben werden oder nach Ablehnung ihres Gesuchs in einem anderen Dublin-Staat ein Neues einreichen.
Chronologie
12.12.2008 Operationelles Inkrafttreten Schengen (an den Flughäfen am 29.03.2009)
01.03.2008 Formelles Inkrafttreten Schengen und Dublin
05.06.2005 Genehmigung durch das Volk (mit 54,6% Ja-Stimmen)
26.10.2004 Unterzeichnung der Abkommen (im Rahmen der Bilateralen II)
Weiterentwicklungen des Schengen Besitzstandes: Die Schweiz redet mit
Die Schweiz kann sich an der Gestaltung von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands beteiligen und ihre Interessen direkt in den Expertendiskussionen oder im Rahmen von Treffen auf Botschafter- und Ministerstufe einfliessen lassen. Sie hat ein gestaltendes Mitspracherecht. Das ist bedeutend, da die Beschlussfassung meistens ohne Abstimmung erfolgt.
Sind neue Schengen/Dublin-relevante Rechtsakte von der EU beschlossen worden, entscheidet die Schweiz im Einklang mit ihren parlamentarischen und direktdemokratischen Prozessen, ob sie diese übernehmen will. Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU die Schweiz über mehr als 250 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Ein grosser Teil der Weiterentwicklungen ist inhaltlich technischer Natur oder von beschränkter Tragweite und kann direkt vom Bundesrat genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Nur die Übernahme von rund 35 Rechtsentwicklungen hatte das Parlament zu genehmigen, mehrere Weiterentwicklungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Genehmigungsverfahren.
- Am 10. Oktober 2018 hat der Bundesrat die Übernahme der Weiterentwicklung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
- Am 6. März 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der ETIAS-Verordnung verabschiedet.
- Am 25. September 2020 hat das Parlament die Übernahme der ETIAS-Verordnung genehmigt.
Künftig müssen Reisende aus nicht EU/EFTA-Staaten, die kein Visum für den Schengen-Raum benötigen, vorab eine Reisegenehmigung beantragen. Der Antrag kann online eingereicht werden und kostet 7 Euro. Die Angaben im Antrag werden automatisch mit verschiedenen Fahndungs- und Migrationsdatenbanken (u.a. Schengener Informationssysteme) abgeglichen. So wird ermittelt, ob Gründe für die Verweigerung des Antrags auf Einreise bestehen. In der Mehrheit der Fälle wird es keinen Treffer geben und damit die Genehmigung innert Minuten ausgestellt. Diese gilt für bis zu drei Jahre. ETIAS wird es ermöglichen, dass von der Visumspflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, vorab überprüft werden und ihnen erforderlichenfalls eine Reisegenehmigung verweigert wird. Es wird dazu beitragen, die innere Sicherheit zu verbessern, irreguläre Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Ein ähnliches System findet sich bereits heute bspw. in den USA mit der ESTA-Reisegenehmigung.
- Am 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat die Übernahme der Weiterentwicklungen vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
- Am 6. März 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der SIS II-Verordnungen verabschiedet.
- Das Parlament berät derzeit die Übernahme der SIS-Verordnungen.
Das SIS ist ein Informationssystem, in dem gestohlene Gegenstände und Personen ausgeschrieben werden, die polizeilich zwecks Auslieferung gesucht werden, mit einer Einreisesperre belegt sind oder vermisst werden. Die Schweiz hat 2017 über das SIS 17’000 Fahndungstreffer im In- und Ausland erzielt, die der Verhinderung irregulärer Migration, der Aufdeckung von Straftaten und der Auffindung von Vermissten dienten. Die Modernisierung des Schengener Informationssystems SIS II ermöglicht eine noch lückenlosere Fahndung nach Personen, welche unter Terrorverdacht stehen sowie die Verbesserung des Schutzes gefährdeter Minderjähriger und Erwachsener. Zudem sollen Rückkehrentscheide auch im SIS registriert werden können. Diese Schengen Weiterentwicklungen erweitern den Anwendungsbereich eines Schengener-Systems, das in der Schweiz ein zentrales Fahndungsinstrument ist.
- Am 14. Juni 2019 hat der Bundesrat die Übernahme der Weiterentwicklungen vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
- Am 2. September 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der IOP-Verordnungen verabschiedet.
- Das Parlament muss nun die Übernahme der Verordnungen beraten und gegebenenfalls genehmigen.
Zwei Verordnungen regeln den verbesserten Informationsaustausch (Interoperabilität IOP) zwischen den verschiedenen Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei, so dass die zuständigen Behörden in Zukunft stets über die für sie relevanten Informationen verfügen. Die für die Schweiz relevanten betroffenen Systeme sind: SIS (Schengen Information System), VIS (Visa Information System), Eurodac (Fingerabdruck Datenbank für Asylsuchende), EES (Entry-Exit-System) und ETIAS (European Travel Information and Authorisation System). Der erleichterte Datenaustausch zwischen diesen Systemen soll zur Verbesserung der Sicherheit im Schengen-Raum beitragen, effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag an die Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Migration leisten.
- Am 13. Dezember 2019 hat der Bundessrat die Übernahme der neuen EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
- Am 26. August 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der neuen EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache verabschiedet.
- Das Parlament muss nun die Übernahme der Verordnung beraten und gegebenenfalls genehmigen.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bekommt ein neues Mandat und soll bis 2027 über eine ständige Reserve von bis zu 10'000 Experten zurückgreifen können. Ausserdem wird ihr Mandat im Bereich der Aussengrenzkontrolle, der Rückkehr und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt. Im Rahmen der Verhandlungen zur revidierten Verordnung hatte sich die Schweiz mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Grösse der ständigen Reserve im Jahr 2023 einer Überprüfung unterzogen wird. Der Schutz der europäischen Aussengrenzen verbleibt weiterhin in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Schengen-Staaten.
- Am 22. April 2020 hat der Bundessrat die Übernahme der neuen EU-Verordnung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
- Das Parlament muss nun die Übernahme der Verordnung beraten und gegebenenfalls genehmigen.
Das Europäische Bildspeicherungssystem «False and authentic Documents Online» (Gefälschte und echte Dokumente online) (FADO) wurde 1998 eingerichtet, um den Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten über authentische Dokumente und bekannte Fälschungsmethoden zu erleichtern. FADO dient der elektronischen Speicherung, dem schnellen Austausch und der Validierung von Informationen über echte und gefälschte Dokumente. Die Schweiz beteiligt sich seit 2010 daran. Die neue Verordnung gewährt zusätzlichen Akteuren begrenzte Zugangsrechte und betraut die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mit dem Betrieb von FADO. Mit dieser Verordnung erhält das FADO-System eine neue Rechtsgrundlage, welche die bisherige Verordnung ersetzt und eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands darstellt.
Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz
Bericht des Bundesrates vom 21. Februar 2018
Das Wichtigste in Kürze (PDF, 251.2 kB)
Dokumente
Links
Abkommen, Nebenabkommen und Zusatzvereinbarungen
Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstand
Umsetzungsgesetzgebung Schengen/Dublin: Bundesamt für Justiz BJ
Staatssekretariat für Migration SEM
Übereinkommen von Schengen 1985
Übereinkommen zur Durchführung von Schengen 1990
Der Schengen-Besitzstand und seine Einbeziehung in den Rahmen der EU